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Nach fünf Jahren hätten Personen mit Schutzstatus S eigentlich Anrecht auf dieselbe Sozialhilfe wie Schweizerinnen und Schweizer. Weil die Gemeinden massive Mehrkosten befürchten, werden jetzt die Regeln angepasst – auch in St.Gallen. Die Regierung folgt dem Auftrag des Kantonsrats, hat aber Einwände.