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Artgerechte Haltung oder Tierquälerei? Ein Hobby-Schweinezüchter aus dem mittleren Toggenburg wehrte sich gegen einen Strafbefehl wegen Tierquälerei und Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Mit Erfolg. Das Kreisgericht Toggenburg sah keine ausreichende Grundlage, um das Tierwohl eindeutig zu beurteilen.