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Das Parlament wurde vor vollendete Tatsachen gestellt: Der Bundesrat hat per Notrecht beschlossen, der UBS Garantien in der Höhe von 109 Milliarden plus Liquiditätshilfen über 150 Milliarden Franken zu geben. Der Gesetzgeber kann daran nichts mehr ändern. Er ist nun aber bereit, die Pleite à fond zu untersuchen.