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Nächtliche Hausdurchsuchung in Uznach: Illegales Pokerturnier und Geldspielgeräte aufgedeckt

Bei einer nächtlichen Hausdurchsuchung in einem Spiellokal in Uznach wurde diverses Material und über 10'000 Franken in bar beschlagnahmt. Beim Verantwortlichen der Lokalität fand gleichzeitig eine Hausdurchsuchung in Rüti (ZH) statt. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz eröffnet.
Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. (Bild: Getty)

In der Nacht auf Samstag, 6. Dezember, führten das Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission der (ESBK) gemeinsam mit der Kantonspolizei St.Gallen eine Hausdurchsuchung in einem Spiellokal in Uznach durch. Insgesamt hielten sich 26 Personen in den Räumlichkeiten auf. In einem Raum befanden sich zwei Geldspielgeräte mit Spielbankenspielen, in einem anderen fand ein Pokerspiel statt.

Wie es in der Mitteilung der ESBK heisst, wurden rund 20 Personen vor Ort befragt. Die Einsatzkräfte haben neben den Geldspielgeräten auch IT-Material sowie Bargeld in der Höhe von über 10'000 Franken beschlagnahmt.

Lokalverantwortliche wird einvernommen

Der Lokalverantwortliche war vor Ort anwesend. Er hatte rund 5000 Franken in bar auf sich. Weiteres Bargeld in der Höhe von knapp 5000 Franken wurde in seinem Fahrzeug vorgefunden. Parallel zu dieser Aktion führte das Sekretariat der ESBK in Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien Zürich und St.Gallen am Wohnort des Beschuldigten eine weitere Hausdurchsuchung durch. «Er wird zu einem späteren Zeitpunkt einvernommen und sich wegen mutmasslichen Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz verantworten müssen», heisst es in der Mitteilung weiter.

Konsequent gegen illegales Geldspiel

Die Ermittlungen würden vom Sekretariat der ESBK geführt, das konsequent gegen illegales Geldspiel vorgehe, wie es im Communiqué der Eidgenössischen Spielbankenkommission heisst. «Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar», so der Wortlaut der Mitteilung. Das Geldspielgesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor. (pd/red)

 
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