Zwei Gleitschirmpiloten im Toggenburg abgestürzt – beide mit Rega abtransportiert
Um 14 Uhr startete ein 69-jähriger Mann seinen Gleitschirmflug am Startplatz Hinterrugg in Alt St.Johann. Während des Fluges wurde sein Gleitschirm aufgrund eines Twists manövrierunfähig, sodass er immer näher an die Felsen am Frümsel gedrückt wurde. Wie die Kantonspolizei St.Gallen in einem Communiqué schreibt, zog der Mann daraufhin den Notschirm und landete unsanft auf einer Schneedecke beim Chegelhöf in Alt St.Johann. Durch die Landung verletzte sich der Mann leicht. Die umgehend alarmierte Rega flog ihn auf einen Parkplatz, wo er nach der medizinischen Erstversorgung entlassen werden konnte.

Um 14:10 Uhr startete ein 28-jähriger Mann seinen Gleitschirmflug am Startplatz Chäserugg in Richtung Alt St.Johann. Während des Startvorgangs stolperte er und verfing sich mit den Beinen in den Steuerleinen seines Gleitschirms. Er stürzte, teils durch den Gleitschirm gebremst, kopfüber eine rund 80 Meter hohe Felswand hinunter. Am Fuss der Wand kam der Mann mit unbestimmten Verletzungen zu liegen. Er musste von der Rega ins Spital geflogen werden.
Die genauen Unfallhergänge werden untersucht. Spezialisten der Alpinen Einsatzgruppe der Kantonspolizei St.Gallen klären die Vorfälle unter der Leitung der Staatsanwaltschaft St. Gallen in Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft – welche gestützt auf Art. 98 Luftfahrtgesetz zuständig ist. (kapo/aro)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.