Bundesrätin Karin Keller-Sutter angezeigt – es geht um das Trump-Telefonat
Bei der Bundesanwaltschaft ist eine anonyme Anzeige gegen Karin Keller-Sutter eingegangen. Darüber berichtet der «SonntagsBlick». Ebenfalls von der Anzeige betroffen sind Mitarbeitende der Bundespräsidentin.

Was ist der Grund für die Anzeige? Indiskretionen nach dem Telefonat mit Donald Trump über die US-Zölle gegen die Schweiz. Die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ist bei der Bundesanwaltschaft im September 2025 eingegangen. Diese werde wie üblich geprüft, heisst es seitens der Bundesanwaltschaft, die keine weiteren Auskünfte gibt. Dennoch betont sie weiter, dass der Eingang einer Strafanzeige nicht mit der Eröffnung einer Strafuntersuchung gleichzusetzen sei.
Neben der Bundespräsidentin wurden ihr Kommunikationschef Pascal Hollenstein sowie ihre persönlichen Mitarbeiter René Lenzin und Heidi Gmür angezeigt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Trump beim Telefonat: Schweiz hat keinen Respekt für die USA
Kurz nach dem Trump-Telefonat hatten verschiedene Medien, darunter auch CH Media, zu der auch dieses Newsportal gehört, über Interna berichtet.
Unter anderem sagte Trump im Gespräch mit Keller-Sutter: «Die Schweiz profitiert von den USA und hat keinen Respekt für uns.» Dies nannte er «Diebstahl». Anschliessend warf er in einem Monolog mit Zahlen um sich: Angesichts des Defizits brauche es einen Zollsatz von mindestens 30 oder gar 35 Prozent. Der Zollsatz von 39 Prozent, der später herauskommt, wird in dem Gespräch nie erwähnt. Hinterher hiess es auch, Trump habe Keller-Sutter als belehrend empfunden.

Wenige Tage später sagte Keller-Sutter im «SommerTalk» mit den TV-Sendern von CH Media, man habe gewusst, dass am Ende Trump entscheide und er sprunghaft sein könne: «Aber das war weit weg von dem, was abgemacht war.»
Hat die Anzeige Konsequenzen?
Karin Keller-Sutters Kommunikationschef Pascal Hollenstein lässt gegenüber dem SonntagsBlick ausrichten, dass das Finanzdepartement keine Stellung zu einer anonym eingereichten Strafanzeige nehme.
Dass die Anzeige Konsequenzen hat, darf indes bezweifelt werden: In den letzten Jahren gingen bei der Bundesanwaltschaft Dutzende Anzeigen wegen Indiskretionen ein – sämtliche Verfahren wurden eingestellt. (cri)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.