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Erhebung für alle Gemeinden möglich

Abgabe für Zweitwohnungen in Liechtenstein geplant

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabegesetz) verabschiedet.
Winter in Malbun
Winter in Malbun, (Bild: Daniel Schwendener)

Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Dies soll sich ändern. 

Anlässlich der Behandlung der Vorlage zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg und zur zukünftigen Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG  im Landtag im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Ferien- bzw. Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.

Vor allem für Triesenberg interessant

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz steht die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe allen Gemeinden offen. Es ist zu erwarten, dass die Einführung dieser Abgabe in Liechtenstein primär für die Gemeinde Triesenberg zweckmässig sein wird, da sie einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Geschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde im Rahmen eines gesetzlich definierten Höchstmasses individuell festgelegt werden. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise sollen Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen, welche ihre Wohnung vermieten, von einer Reduktion der Abgabe profitieren können.

Wie aus der heutigen Präsentation hervorgeht, soll der jährlicher Maximalsatz 15 Franken pro Quadratmeter beziehungsweise der absolute Abgabenhöchstsatz  2250 Franken betragen. Der Abgabensatz kann für bestimmte Teile des Gemeindegebietes in unterschiedlicher Höhe festgesetzt
werden, sofern Unterschiede hinsichtlich Zweitwohnungsanteile bestehen.

Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung

«Die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsabgabe durch die Gemeinde Triesenberg ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung der touristischen Infrastruktur und von Angeboten für das Berggebiet», heisst es von der Regierung.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen im Berggebiet würden in besonderem Masse von einer langfristigen Lösung profitieren. Einerseits durch ein gesichertes Erlebnisangebot im Winter und Sommer, andererseits ist dieses Erlebnisangebot ein wesentlicher Faktor für den Werterhalt und eine mögliche Wertsteigerung der Immobilien.

Andererseits soll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen der Anreiz erhöht werden, leerstehende Wohnungen zeitweise zu vermieten. Eine höhere Auslastung des vorhandenen Wohnraums steigert die Auslastung der touristischen Infrastruktur und deren Rentabilität und steht dadurch im Einklang mit dem gewünschten moderarten touristischen Ausbau des Naherholungsgebiets Malbun/Steg. (red)

Bergbahnen Malbun soll Standortmarketing übernehmen

 

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