Umsetzung der «Free-Flow-of-Data»-Verordnung der EU
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union) verabschiedet.
Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (sog. Free-Flow-of-Data-Verordnung - FFDR) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes. Ziel der FFDR ist es, Hindernisse beim Speichern und Verarbeiten von Daten innerhalb des EWR zu beseitigen und damit Innovation, Wettbewerb und Wachstum zu fördern. Die FFDR verbietet daher nationale Datenlokalisierungsauflagen für nicht-personenbezogene Daten und stärkt damit den Binnenmarkt in diesem Bereich. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb die Aufhebung der wenigen bisher noch bestehenden Vorgaben zur Inlandsspeicherung nicht-personenbezogener Daten im liechtensteinischen Recht vor.
Der Landtag behandelte die Gesetzesvorlage am 13. Juni 2025 erstmalig. Dem Eintreten wurde zugestimmt und die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst. Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere Details zur jederzeitigen Verfügbarkeit der Daten im Wirtschaftsprüfergesetz, zur geografischen Verortung der Speicherung, zum Schutz sensibler Daten, zur Sicherstellung des Datenzugriffs, zur Benennung einer einheitlichen Anlaufstelle sowie zu etwaigen Ausnahmemöglichkeiten. Ebenso wurden Fragen zu weiteren vorgesehenen Änderungen im Wirtschaftsprüfergesetz gestellt, die nicht im direkten Zusammenhang mit der FFDR stehen.
Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November in zweiter Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben


  



Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.