­
­
­
­
Schritt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes

Umsetzung der «Free-Flow-of-Data»-Verordnung der EU

Die Regierung hat die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.
Die Laternenbeleuchtung vor dem Regierungsgebäude soll aus Sicherheitsgründen eingeschaltet bleiben. (Bild: Bild: Tatjana Schnalzger)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes und weiterer Gesetze (Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union) verabschiedet.

Die Verordnung (EU) 2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (sog. Free-Flow-of-Data-Verordnung - FFDR) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes. Ziel der FFDR ist es, Hindernisse beim Speichern und Verarbeiten von Daten innerhalb des EWR zu beseitigen und damit Innovation, Wettbewerb und Wachstum zu fördern. Die FFDR verbietet daher nationale Datenlokalisierungsauflagen für nicht-personenbezogene Daten und stärkt damit den Binnenmarkt in diesem Bereich. Die Gesetzesvorlage sieht deshalb die Aufhebung der wenigen bisher noch bestehenden Vorgaben zur Inlandsspeicherung nicht-personenbezogener Daten im liechtensteinischen Recht vor.

Der Landtag behandelte die Gesetzesvorlage am 13. Juni 2025 erstmalig. Dem Eintreten wurde zugestimmt und die Gesetzesvorlage grundsätzlich begrüsst. Die nun beschlossene Stellungnahme behandelt die Fragen, die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfen wurden. Diese betrafen insbesondere Details zur jederzeitigen Verfügbarkeit der Daten im Wirtschaftsprüfergesetz, zur geografischen Verortung der Speicherung, zum Schutz sensibler Daten, zur Sicherstellung des Datenzugriffs, zur Benennung einer einheitlichen Anlaufstelle sowie zu etwaigen Ausnahmemöglichkeiten. Ebenso wurden Fragen zu weiteren vorgesehenen Änderungen im Wirtschaftsprüfergesetz gestellt, die nicht im direkten Zusammenhang mit der FFDR stehen.

Die Gesetzesvorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November in zweiter Lesung behandelt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Zeitraum bis zum 1. Juli 2026

Abänderung des Token- und VT-Dienstleister-Gesetzes

Die bisherigen VT-Dienstleister dürfen daher aktuell auch nach Inkrafttreten der MiCAR weiterhin während der Übergangsfrist bis Ende 2025 ihre VT-Dienstleistungen erbringen.
07.10.2025
Wettbewerbsfähigkeit von AFIM und Verstärkung ELTIF

Abänderung der Fondsgesetze AIFMG, UCITSG und weiterer Gesetze

Die Regierung verabschiedete die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG).
02.09.2025
Lesung der Gesetzesvorlage im Landtag für September 2025 geplant

Abänderung mehrerer Durchführungsgesetze

Die Regierung hat den Bericht betreffend die Abänderung, EWR-Verbriefungs Durchführungsgesetzes, EWR-PEPP-Durchführungsgesetzes und des EWR-Schwarmfinanzierungs-Durchführungsgesetzes genehmigt.
08.07.2025

Wettbewerb

1x 2 Tickets für «Divanhana» im TAK zu gewinnen
Divanha

Umfrage der Woche

Haben Sie die Winterreifen bereits montiert?
­
­