Abänderung der Fondsgesetze AIFMG, UCITSG und weiterer Gesetze
Die Gesetzesänderungen dienen im Wesentlichen der in Liechtenstein notwendigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (sogenannte «AIFMD II») und der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/606 (sogenannte «ELTIF II»). Beide EWR-Rechtsakte beruhen auf den von der EU-Kommission durchgeführten Überprüfungen der Funktionalität sowohl der «AIFMD I» als auch der «ELTIF I», welche beide im AIFMG umgesetzt wurden.
Die AIFMD II bringt Verbesserungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Verwaltungsgesellschafte
Die ELTIF II verfolgt das Ziel einer Verstärkung der Attraktivität von Investitionen in europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) und die Änderungen führen zu verschiedenen Erleichterungen im Hinblick auf die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von ELTIF, was insbesondere das Interesse von Kleinanleger an ELTIF steigern soll. Im Vordergrund steht, dass es nachhaltige Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung gibt und das Kapital langfristigen Investitionen in der Realwirtschaft zugeführt werden kann.
Im AIFMG und UCITSG werden neben den notwendigen Änderungen zur Umsetzung der AIFMD II auch Änderungen vorgenommen, die einer gewissen Modernisierung und Angleichung an Regelungen im Bereich des Erlöschens und Entzugs von Zulassungen, des Einbezugs von Wirtschaftsprüfungsgesellschaf
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