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Wettbewerbsfähigkeit von AFIM und Verstärkung ELTIF

Abänderung der Fondsgesetze AIFMG, UCITSG und weiterer Gesetze

Die Regierung verabschiedete die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG).
(Bild: Nils Vollmar)

Die Gesetzesänderungen dienen im Wesentlichen der in Liechtenstein notwendigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (sogenannte «AIFMD II») und der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/606 (sogenannte «ELTIF II»). Beide EWR-Rechtsakte beruhen auf den von der EU-Kommission durchgeführten Überprüfungen der Funktionalität sowohl der «AIFMD I» als auch der «ELTIF I», welche beide im AIFMG umgesetzt wurden.

Die AIFMD II bringt Verbesserungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) und Verwaltungsgesellschaften von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Verwaltungsgesellschaften), indem deren Geschäftsmöglichkeiten mit neuen Tätigkeiten bzw. Dienstleistungen, die ausgeübt bzw. erbracht werden können, erweitert werden. Die Transparenz wird erhöht, indem im Rahmen des Zulassungsverfahrens und im Rahmen der Übertragung von Aufgaben an Dritte detaillierte Unterlagen der FMA vorzulegen und diese Informationen öffentlich zugänglich sind. Zudem werden aufsichtliche Berichtspflichten vereinheitlicht und synchronisiert, um mehrfache Berichtspflichten zu vermeiden und die Effizienz zu steigern. Zur Gewährleistung eines soliden Liquiditätsmanagements wird eine Liste von Liquiditätsmanagement-Instrumenten eingeführt, wovon grundsätzlich mindestens zwei Instrumente anzuwenden und bekannt zu geben sind. Insbesondere werden auch die bisher fragmentierten Vorschriften zur Kreditvergabe durch AIF harmonisiert. Insgesamt dienen die Änderungen einer Stärkung des Vertrauens aller Anleger in den Fondsmarkt und insgesamt der Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes.

Die ELTIF II verfolgt das Ziel einer Verstärkung der Attraktivität von Investitionen in europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) und die Änderungen führen zu verschiedenen Erleichterungen im Hinblick auf die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von ELTIF, was insbesondere das Interesse von Kleinanleger an ELTIF steigern soll. Im Vordergrund steht, dass es nachhaltige Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung gibt und das Kapital langfristigen Investitionen in der Realwirtschaft zugeführt werden kann.

Im AIFMG und UCITSG werden neben den notwendigen Änderungen zur Umsetzung der AIFMD II auch Änderungen vorgenommen, die einer gewissen Modernisierung und Angleichung an Regelungen im Bereich des Erlöschens und Entzugs von Zulassungen, des Einbezugs von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfern und der Strafbestimmungen anderer Finanzmarktrechtsakte dienen. Diese nationalen Verbesserungen werden auch im neben dem AIFMG und UCITSG bestehenden weiteren Fondsgesetz, dem Investmentunternehmensgesetz (IUG), nachvollzogen. Letztlich wird auch eine klare Regelung bezogen auf die Liquidation von Fonds (AIF, OGAW und IU) vorgesehen. (ikr)

 
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