Regierung beschliesst Änderung der Krankenversicherungsverordnung
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen ärztliche Leistungen nach Massgaben der gesamtschweizerischen Tarifstruktur berechnet werden. Bisher war dies die Tarifstruktur «Tarmed», die ab dem 1.1.2026 durch die neue Tarifstruktur «Tardoc und Ambulante Pauschalen» ersetzt wird. Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur wird eine zeitgemässe, transparente und medizinisch fundierte Abrechnung ärztlicher Leistungen sichergestellt.
Im Zuge der Umstellung müssen die bestehenden Bestimmungen für die Abrechnung der allgemeinen und der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung angepasst werden. Eine kostenneutrale Anpassung an die neue Tarifstruktur erfolgte hierbei in enger Abstimmung mit der Liechtensteinischen Ärztekammer und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV).
Eine zentrale Neuerung betrifft die Kindervorsorge: Diese wurde an die Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie angeglichen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der Untersuchungen gemäss diesem Programm.
Darmkrebsvorsorge ab 50 und neu bis 74 Jahre
Seit Mai 2025 ist die Darmkrebsvorsorgeuntersuchung Teil des präventivmedizinischen Untersuchungsprogramms. Personen ab 50 Jahren werden dazu eingeladen. Mit der Einladung erhalten sie zusätzliche Informationen sowie ein Überweisungsformular, das an die Krankenversicherung übermittelt werden kann. Erfolgt die Untersuchung auf Grundlage dieser Einladung, entfällt die gesetzliche Kostenbeteiligung. Die obere Altersgrenze wurde von 69 auf 74 Jahre angehoben. Damit wird sichergestellt, dass alle Personen - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer ersten Einladung - die Möglichkeit haben, zwei Koloskopien im empfohlenen Abstand von zehn Jahren durchzuführen. Das Screening zwischen 50 und 74 Jahren gilt als wirksam und zweckmässig. Es ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Prävention von Darmkrebs.
Mit dieser Massnahme stärkt die Regierung die Früherkennung und schafft einen niederschwelligen Zugang zur Darmkrebsvorsorge.
Co-Marketing-Liste aktualisiert
Auch die Co-Marketing-Liste für Arzneimittel wurde aktualisiert. Sie enthält Präparate, die mit einem in der Schweiz zugelassenen Arzneimittel inhaltlich identisch sind, sich jedoch in Bezeichnung oder Verpackung unterscheiden. Bei diesen Arzneimitteln werden lediglich die im Vergleich zum Basispräparat günstigeren Preise des Co-Marketing Produkts vergütet. Mit der laufenden Pflege der Liste wird sichergestellt, dass wirtschaftlich gleichwertige Alternativen zur Verfügung stehen, ohne dass dabei Abstriche bei Qualität oder Wirksamkeit gemacht werden müssen.
Diese und weitere Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
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