Schweizer Dorf besorgt: «Wir wollen hier keinen Sexclub!»
Wie Le Journal du Jura berichtet, hat die Entdeckung eines Swingerclubs im Herzen eines Wohnviertels von Studen (BE) bei den Einwohnerinnen und Einwohnern und lokalen Behörden für Aufregung gesorgt. Das diskret über einer Tischlerei eingerichtete Etablissement wurde von einem Anwohner gemeldet, woraufhin die Gemeinde reagiert hat.
Online wurden Zimmer für «erotische Stunden» und Sexpartys zur Miete angeboten, wie in einem Hotel. Angesichts der Kontroverse wurden die Anzeigen auf Anordnung der Gemeinde entfernt, die die Rechtmässigkeit dieser Tätigkeit in einem strikt als Wohnzone ausgewiesenen Gebiet anzweifelt. Auf Anfrage von« Le Journal du Jura» erklärte ein Gemeinderat: «Wir wollen hier keinen Sexclub!»
Ein ursprünglich genehmigtes Projekt
Ursprünglich hatte der Mieter die Genehmigung der Gemeinde erhalten, ein Lagerhaus in einen Veranstaltungsort umzuwandeln. Für die Behörden fällt ein Swingerclub jedoch unter «eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Sexindustrie», die in diesem Sektor verboten ist.
Das Bauamt hat den Verantwortlichen daher aufgefordert, alle Aktivitäten einzustellen, ohne jedoch die rechtliche Debatte endgültig zu beenden. Roland Känel, Bauamtleiter von Studen, erklärt: «Die nächsten Wochen werden zeigen, ob ein Swingerclub mit dieser Gegend vereinbar ist. Es handelt sich nicht um ein Bordell an sich, aber es könnte leicht zu einem werden, wenn Zimmer für Escort-Dienste vermietet würden.»
Die Eigentümerin des Gebäudes behauptet, nichts von der Existenz des Clubs zu wissen, und versichert, dass sie einer solchen Aktivität niemals zugestimmt hätte. Der Tischler, der die Räumlichkeiten untervermietet, zeigt sich seinerseits verlegen und fürchtet um seinen Ruf. Er bestreitet jegliche direkte Beteiligung.
Eine noch offene juristische Debatte
Die Gemeinde muss nun entscheiden: Kann ein Swingerclub als Veranstaltungsort betrachtet werden? Die Regierungsstatthalterin Franziska Steck erinnert daran, dass jede Nutzungsänderung genehmigt werden muss, insbesondere wenn sie die Nachbarschaft stört, und dass in Wohngebieten nur «ruhige Aktivitäten» zulässig sind.
Laut «Le Journal du Jura» räumt Bürgermeister Heinz Lanz, obwohl er gegen diese Art von Aktivitäten ist, ein, dass das Gesetz den Handlungsspielraum der Gemeinde einschränken könnte. Er will jedoch alles Notwendige tun, damit der Club geschlossen bleibt, und kommt zu folgendem Schluss: «Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu Protesten kommt.» (ysc, watson)
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