Oberfeldarzt Stettbacher zurück im Amt
Die Freistellung von Divisionär Stettbacher wird per 30. September aufgehoben. Das VBS übernimmt die Kosten, die dem heute 55-jährigen Divisionär entstanden sind. Über Einzelheiten dazu wurde gegenseitiges Stillschweigen vereinbart.
Kostenbewusstes Führen angemahnt
Parmelin habe den Oberfeldarzt und auch die Armeeverwaltung gemahnt, sich künftig an den Grundsatz des kostenbewussten Führens zu halten, schrieb das VBS am Freitag. Spesenreglemente des Bundes müssten konsequent eingehalten werden.
Die Strafanzeige gegen Stettbacher bei der Bundesanwaltschaft hatte das VBS am 9. Dezember eingereicht. Anlass war der Verdacht auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten, wie es damals hiess. Stettbacher wurde freigestellt.
Im Januar ordnete Parmelin eine Administrativuntersuchung an, um von Stettbacher bezogene Leistungen und die Umstände der Freistellung untersuchen zu lassen. Der beauftragte Zürcher Rechtsanwalt Cornel Borbély halte in seinem inzwischen vorliegenden Bericht fest, dass Stettbacher nichts vorzuwerfen sei, teilte das VBS mit.
Verjährt oder nicht bestätigt
Vorwürfe gegen Stettbacher im Zusammenhang mit Verpflegungsspesen und einem Weihnachtsessen von 2015 sind demnach verjährt oder haben sich nicht bestätigt. Stettbacher anerkenne, sich in Sachen Spesen nicht kostenbewusst verhalten und den im Finanzhaushaltsgesetz verankerten Grundsatz der Sparsamkeit verletzt zu haben, so das VBS.
Borbély stellte ausserdem fest, dass namentlich die Freistellung des Oberfeldarztes kritischer hätte hinterfragt werden müssen. Im Verteidigungsdepartement müssten zudem die Verwaltungs- und Führungskultur in Sachen Spesen, Abläufen, Beschaffungen und möglichen Interessenkonflikten überprüft werden.
Den Bericht zur Administrativuntersuchung veröffentlicht das VBS nicht. Es verwies dabei auf Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf noch nötige Abklärungen.
Parmelin reagiert mit Massnahmen
Bekannt gibt das VBS indes, dass Parmelin mit mehreren Massnahmen auf die Ergebnisse der Untersuchungen reagiert. So müssen Spesenprozesse standardisiert und Verantwortung und Kontrollen klar geregelt werden.
Die Whistleblowing-Stelle der Armee wird von der Abteilung Recht Verteidigung getrennt. Bei heiklen Personalgeschäften muss eine einheitliche Handhabung des Personalrechts gewährleistet sein.
Stettbacher ist seit 2009 Oberfeldarzt. Bis zu seiner Freistellung war er verantwortlich für das militärische Gesundheitswesen, führte den Bereich Sanität in der Logistikbasis der Armee und leitete das Kompetenzzentrum für Militär- und Katastrophenmedizin.
Die Organisationseinheit Sanität wird nun führungsmässig neu dem Chef Armeestab zugeteilt. Diese Funktion übt zurzeit Divisionär Claude Meier aus.
Unter die Lupe genommen wird die Verbindung der Funktionen "Oberfeldarzt" und "Beauftragter des Bundesrates für den koordinierten Sanitätsdienst". Weiter lässt Parmelin untersuchen, ob die Organisationseinheit Sanität von der Logistikbasis der Armee getrennt werden muss.
Militärjustiz involviert
In die Untersuchungen gegen Stettbacher involviert war auch die Militärjustiz. Die Bundesanwaltschaft hatte sie im Dezember angefragt, ob sie sich für die Vorwürfe an Stettbacher als zuständig erachte. Sie hat laut einer Mitteilung nun aber kein strafrechtlich relevantes Vorgehen erkannt, das in ihre Zuständigkeit fällt.
Zur Klärung dieser Frage wartete das Oberauditorat der Militärjustiz die vom VBS bestellte Administrativuntersuchung von Borbély ab, in Absprache mit der Bundesanwaltschaft, wie die Militärjustiz am Freitag mitteilte. Diese sollte aufzeigen, was Stettbacher konkret vorgeworfen wird. (sda)
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