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Mildes Urteil für Sex mit einer 25 Jahre jüngeren Minderjährigen - obwohl der Turnleiter nicht wirklich einsichtig ist

Weil sich die Ereignisse von 2012 und 2013 unter einer damals milderen Rechtssprechung abspielten, gibt es für den langjährigen STV-Funktionär keine Gefängnisstrafe und auch kein Tätigkeitsverbot. Dass er aber trotz Suspendierung im Turnsport weiterhin Trainings für Minderjährige anbietet, kam auch beim Richter nicht gut an.
Rainer Sommerhalder
Der Trainer nutzte das Abhängigkeitsverhältnis der 15-jährigen Turnerin bewusst aus. (Bild: Daniel Maurer / AP)
Juristisch ist der Fall klar. Ein 41-jähriger Mann verübt mehrfach sexuelle Handlungen mit einem 15-jährigen Mädchen. Der Beschuldigte streitet das auch nicht ab.

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