Neue Kesb-Zahlen: Am meisten Massnahmen braucht es wegen zerstrittener Eltern
Per Ende letzten Jahres registrierten die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) in der Schweiz fast 50'000 Massnahmen zum Schutz von Kindern. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer leichten Zunahme von 1,5 Prozent. Von sich aus schreitet die Kesb fast nie ein. Vielmehr reagiert sie auf Meldungen, die von aussen an sie getragen werden. Bei Kindern stammen sie meistens von der Polizei, gefolgt von den Eltern, von Fachstellen, Ämtern, Schulen und Gesundheitspersonal. Dies geht hervor aus einer Medienmitteilung der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes).
5107 Kinder waren per Ende letzten Jahres fremdplatziert. Das sind gut 200 mehr als im Vorjahr. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist die einschneidendste Massnahme im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Kesb ergreifen sie dann, wenn mildere Mittel nicht mehr ausreichen, um das Kindeswohl zu schützen.
Psychische Probleme der Eltern, oft verbunden mit Suchtproblematik, oder häusliche Gewalt sind mögliche Gründe für Fremdplatzierungen. In den letzten Jahren sind gemäss der polizeilichen Kriminalitätsstatistik immer mehr Minderjährige Opfer von häuslicher Gewalt geworden. Nicht in jedem Fall wird deswegen ein Kind in einer Institution untergebracht. Es gibt auch mildere Massnahmen wie Verhaltenstrainings für prügelnde Eltern.
Jährlich fast 30'000 Kinder von Trennungen betroffen
43 Prozent der Schutzmassnahmen sind Besuchsbeistandsschaften bei Kindern. In diesen Fällen versuchen die Behörden zwischen zerstrittenen Eltern zu vermitteln, sodass die Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen pflegen können.
Jedes Jahr sind in der Schweiz fast 30'000 Kinder von der Trennung ihrer Eltern betroffen. Endlose Konflikte zum Besuchsrecht oder der Obhut sind sehr belastend. Ein Beispiel aus der Praxis einer Oberrichterin: Eine Mutter geht ihrem Ex-Partner konsequent aus dem Weg und lässt ihren sechsjährigen Sohn auf dem Spielplatz alleine warten, bis der Vater übernimmt. Bei der Kindesbefragung äusserte der Bub seinen grössten Wunsch: «Mama und Papa sollen sich wieder Hallo sagen.»
Vor zwei Jahren gründete im Kanton Bern eine breite Trägerschaft um Kindesschutzexperten den Verein Zentrum für Familien in Trennung. Er lancierte ein Pilotprojekt: Die Kesb der Stadt Bern und das Regionalgericht Bern-Mitteland können eine obligatorische Beratung anordnen, zu der Eltern zu sechs Sitzungen innert vier Monaten erscheinen müssen. Das Ziel lautet, dass Eltern eine einvernehmliche Lösung finden, bevor die Kesb oder ein Gericht eine Massnahme verhängt. Der Kanton Bern hat im Juli beschlossen, das Projekt um zwei Jahre zu verlängern. Ein Zwischenbericht der Universität Freiburg zeigt, dass die Beratungen die Elternkonflikte bedeutend entschärfen.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.