Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen «Oldtimer-Treuhänder»
Die Verdachtsmeldung einer Bank brachte alles ins Rollen. Seit 2020 ermittelten Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter gegen einen Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft. Bekannt ist der langjährig tätige Mann mit seiner kleinen Kanzlei in Vaduz nicht nur aufgrund seines früheren politischen Engagements und verschiedenen öffentlichen Po- sitionen, die er innehatte, sondern auch für seine beachtliche Rolls-Royce- und Bentley-Sammlung voller Raritäten, die er im Sommer 2020 für rund zehn Millionen Franken in einer privaten Auktion über Sotheby’s verstei-gerte.
Langwierige Ermittlungen sorgten für Aufsehen
Entsprechend sorgten die Ermittlungen für Aufsehen. Es kam zu mehreren Hausdurchsuchungen. Der Sachverhalt sei komplex und der Umfang der auszuwertenden Unterlagen gross, sagte der damalige leitende Staatsanwalt Robert Wallner im April 2021.
Anfang April 2025 hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben, wie der leitende Staatsanwalt Frank Haun am Dienstag informierte. «Dem Beschuldigten werden das Verbrechen der Untreue in 26 Fällen, das Vergehen der Veruntreuung in zwei Fällen sowie das Verbrechen der Geldwäscherei zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von einem Gesamtschaden von mehr als 20 Millionen Franken aus», heisst es in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft.
Gegen die Anklageschrift hatte der sogenannte Oldtimer-Treuhänder jedoch Einsprache erhoben. Dieser gab das Obergericht mit Beschluss vom 4. September aber keine Folge und liess die Anklage zu, wie die Staatsanwaltschaft weiter informiert. Somit ist die Anklage nun rechtskräftig. Gemäss Strafprozessordnung steht kein weiteres ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung.
Beschuldigter zieht vor den Staatsgerichtshof
Bis es zu einer Verhandlung vor dem Kriminalgericht kommt, könnte es dennoch einige Zeit dauern. Denn wie Alexander Amann, Anwalt des Beschuldigten, gegenüber dem «Vaterland» erklärt, wird sein Mandant mittels Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof (StGH) weiter gegen die Anklageschrift vorgehen.
Gerügt werde die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und anderer Grundrechtsverletzungen. Trotz des sehr umfangreichen Akts seien seinem Mandanten lediglich 14 Tage für einen Einspruch gegen die Anklageschrift zugebilligt worden, so Amann. Vorgängig werde sein Mandant zudem einen Antrag auf aufschiebende Wirkung und einstweilige Massnahmen einbringen.
Kritik an Kommunikation der Staatsanwaltschaft
All dies habe der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht bereits angekündigt und diese aufgefordert, keine Schritte zu setzen, mit welchen die Wirksamkeit dieser Rechtsbehelfe unterminiert würden. Entsprechend kritisiert Amann, dass dies in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt wird. «Der Beschuldigte sieht sich daher durch die Aussendung der Staatsanwaltschaft in seinen Verfahrens- und Persönlichkeitsrechten verletzt», so Amann.
Behauptungen in der Anklage seien unbegründet
Der Beschuldigte bestreite die Behauptungen in der Anklageschrift als unbegründet. «Die bisherigen Ermittlungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl der erhobenen Vorwürfe in ähnlichen Sachverhaltskonstellationen nicht bestätigt wurden und mit Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft endeten», so Amann. Warum vergleichbare Sachverhalte nunmehr zur Anklage gebracht werden, sei nicht nachvollziehbar. «Nicht zuletzt ist auch die behauptete Schadenssumme völlig aus der Luft gegriffen», betont Amann.
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