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Die Anklage habe keinen Aufwand betrieben und wenig bis gar nichts ermittelt – Richter spricht zwei Ingenieure frei

Haben zwei Ingenieure vorsätzlich die Bauvorschriften des Eisenbahngesetzes verletzt, als sie die Sanierung einer Stützmauer in Nesslau durchführen liessen? Diese Meinung des Bundesamtes für Verkehr teilte das Kreisgericht Toggenburg allerdings nicht.
Christof Lampart
Die Verhandlung fand am Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig statt.
Das Bundesamt für Verkehr warf den beiden Männern vor, im Sommer 2019 auf dem Gebiet der Gemeinde Nesslau eine Stützmauer saniert zu haben, ohne dass eine Plangenehmigung vorlag.

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