Rösti nimmt die Techgiganten an die Leine – lässt ihnen aber viel Auslauf
Die junge Frau schaut stundenlang Schminkvideos auf Youtube, passend dazu spielt es ihr immer wieder Werbung für Lippenstifte, Mascara und teure Hautcremes ab. Das soll nun verboten werden. Der Bundesrat will personalisierte Werbung für Minderjährige verbieten. Das ist Bestandteil der Plattformregulierung.
Mit dieser Vorlage will die Regierung die grossen Techkonzerne an die Leine nehmen. Es ist aber eine lange Leine, die sie Google und Co. anlegt. Der Vorschlag des Bundesrats geht deutlich weniger weit als jener der EU und auch als die Regulierung in anderen Ländern. Man habe, so Bundesrat Albert Rösti, dieses Mal auf einen strengen «Swiss Finish» verzichtet.
Sowieso sei die Grenze zwischen Zensur und Kontrolle schwierig, argumentierte der Bundesrat. Greife der Staat zu fest ein, bestehe die Gefahr, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung geritzt werde. Das Gesetz dürfe daher nicht vorschreiben, «was man sagen darf». Die Grenzen seien dort, wo Inhalte rechtswidrig würden.
Betroffen sind nur die grossen Anbieter
Genau hier knüpft Röstis Vorschlag nun an: Wer künftig auf Facebook, Instagram oder Tiktok mit Drohungen, Beschimpfungen oder Belästigungen konfrontiert ist, soll den jeweiligen Beitrag unkompliziert melden können. Die Plattform muss die Meldung prüfen und entscheiden, ob sie den Inhalt entfernt oder sperrt. Anbieter ohne Sitz in der Schweiz müssen zudem eine Rechtsvertretung hierzulande benennen.
Ursprünglich wollte der Bundesrat dieses Verfahren nur für bestimmte strafrechtlich relevante Hassreden vorschreiben. Nach der Vernehmlassung weitet er es nun auf alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte aus. Eine Frist für die Erledigung der Meldung will Rösti nicht setzen. Betroffen sind nur grosse Anbieter. Mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung müssen sie nutzen, damit sie unter die Regulierung fallen. Laut Rösti reicht das von Google über Instagram bis zu ChatGPT.
Auch bei den Algorithmen sollen die Techkonzerne stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen transparenter machen, nach welchen Kriterien sie Inhalte empfehlen. Zudem müssen die grossen Plattformen regelmässig untersuchen, welche Risiken von ihren Diensten ausgehen.
Kein Social-Media-Verbot für Jugendliche
Bei den Konsequenzen daraus ist der Bundesrat allerdings deutlich zurückhaltender als die Europäische Union. Dort müssen die grossen Plattformen systemische Risiken nicht nur untersuchen, sondern auch Massnahmen ergreifen, um sie zu vermindern. In der Schweiz soll es grundsätzlich bei der Risikobewertung bleiben. Eine Ausnahme macht der Bundesrat beim Jugendschutz: Schaffen oder verstärken die Plattformen Risiken für Minderjährige, müssen sie künftig auch etwas dagegen unternehmen.
Andere Länder gehen beim Jugendschutz allerdings weiter: Vielerorts werden ein Social-Media-Verbot für Jugendliche oder zumindest Alterslimiten diskutiert. Das fehlt im jetzigen Vorschlag aus dem Departement Rösti. Allerdings lässt sich der Bundesrat eine Hintertüre offen: Gestützt auf einen noch ausstehenden Bericht will er entscheiden, ob zusätzliche Jugendschutzmassnahmen ins Gesetz aufgenommen werden. Möglich also, dass die Vorlage noch verschärft wird. Bis Ende Juni 2027 soll sie ausgearbeitet sein.
Verstossen Firmen gegen die Schweizer Regeln, sollen sie mit einer Geldstrafe gebüsst werden können, die sich in schweren Fällen auf bis zu 6 Prozent des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich weltweit erzielten Jahresumsatzes beläuft. Als «Ultima Ratio», wie Rösti betonte, könnten die Firmen auch per Netzsperre digital aus der Schweiz ausgesperrt werden. Er sei aber zuversichtlich, dass es gar nicht so weit komme. Bereits die Einführung des Gesetzes habe eine abschreckende Wirkung, ist der Medienminister überzeugt.
Was Rösti auch weiss: FDP und SVP stehen der Vorlage ablehnend gegenüber. Die Freisinnigen fürchten zusätzliche Bürokratie, die SVP Zensur. Bereits die Entstehungsgeschichte des jetzigen Vorschlags war ein Geknorze. Die Behandlung im Bundesrat wurde mehrfach verschoben – gemäss Medienberichten auch aus Sorge, die USA im damaligen Zollstreit mit einer Regulierung ihrer Techkonzerne zu verärgern.

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