Der Schnee kommt ins Flachland – das müssen Sie jetzt tun
Denken Sie an Ihr Fahrzeug
Da der erste Schnee mancherorts schon in der Nacht auf Donnerstag kommt, ist es vielleicht bereits etwas zu spät. Trotzdem sollten Sie sich allerspätestens jetzt um die Winterpneus an Ihrem Auto kümmern. Sie sind nicht nur dafür da, bei schneebedeckter Fahrbahn mehr Sicherheit und Griff zu bieten. Auch die blosse Kälte hat einen Einfluss auf die Bodenhaftung und den Bremsweg. Zudem können die Strassen vereist sein.
In der Regel gilt beim Reifenwechsel: Von O wie Oktober bis O wie Ostern (und umgekehrt). Hatten Sie bis jetzt noch keine Gelegenheit, die Winterpneu zu montieren, sollten Sie damit planen, Ihr Auto stehenzulassen und stattdessen beispielsweise den ÖV zu benutzen.
Steht Ihr Auto draussen, müssen Sie es am Morgen allenfalls zuerst vom Schnee befreien, bevor Sie losfahren können. Die Scheiben (nicht nur die Windschutzscheibe) müssen schnee- und eisfrei sein, damit Sie in alle Richtungen sehen können. Bei der Kälte besteht die Gefahr, dass der Schnee festfriert. Die Polizei zieht jede Saison sogenannte Gucklochfahrer aus dem Verkehr und warnt vor solch waghalsigen Fahrten. Wer so unterwegs ist, muss mit einer teuren Strafe rechnen.

Ebenfalls gefährlich und auch strafbar können Schnee- und Eisplatten auf Auto- und Lastwagendächern sein. Deshalb muss auch der Schnee auf dem Fahrzeugdach geräumt sein, bevor Sie losfahren.
Nehmen Sie sich Zeit
Ob zu Fuss zur Bushaltestelle, mit dem Velo an den Bahnhof oder mit dem Auto zum Büro: Bei derart winterlichen Verhältnissen dauert alles etwas länger. Das sollten Sie einberechnen und den Wecker ein paar Minuten früher stellen. So können Sie unnötigen Stress vermeiden, der zu Unfällen führen kann. Sollten Sie am Morgen aus dem Fenster blicken und erkennen, dass doch kein Schnee gefallen ist, können Sie sich immer noch für ein paar weitere Minuten erneut hinlegen.
Am Morgen ist es möglich, dass noch nicht alle Strassen und Wege gesalzen und geräumt sind. Auch zu Fuss kann das gefährlich werden, erst recht, wenn Sie in Eile sind. Dasselbe gilt fürs Velofahren.
Die richtige Ausrüstung
Minustemperaturen und Niederschlag sind eine gefährliche Kombination. Die Nässe gefriert und macht Strassen und Trottoirs rutschig. Laub kann die Verhältnisse zusätzlich erschweren. Einfache Sneaker bieten da nur wenig Halt. Deshalb ist es Zeit, die Winterschuhe zu montieren. Falls Sie das nicht tun, könnten Sie im Falle eines Sturzes auf den Kosten sitzen bleiben. Denn auch von Fussgängerinnen und Fussgängern wird adäquate Winterbekleidung und eine angepasste Geschwindigkeit erwartet.

Auf dem Velo ist die Beleuchtung Pflicht. Ein Helm kann Sie gerade bei prekären Strassenverhältnissen vor schweren Verletzungen schützen. Ausserdem sollten Sie sich im Strassenverkehr sichtbar machen und dunkle Kleidung vermeiden. Schnee und Eis sind für alle Verkehrsteilnehmenden eine Herausforderung und verlangen viel Aufmerksamkeit. Umso wichtiger ist es, dass auch Sie deutlich gesehen werden.
Sogenannte Kuhnägel können sehr schmerzhaft sein. Wer einmal mit eiskalten Händen an die Wärme gewechselt hat, weiss, wovon hier die Rede ist. Deshalb sollten Sie stets Handschuhe dabeihaben. Das gilt auch für Kinder: Sind sie mit einer Schneeballschlacht beschäftigt, können sie die Kälte rasch vergessen.
Salzen und Schnee schaufeln
In der Regel sind die Winterdienste der Gemeinden pünktlich bei der Arbeit. Vielerorts gilt von 7 bis 21 Uhr eine Schneeräumpflicht. Auf öffentlichen Strassen sind Gemeinde, Kanton oder Bund für die Räumung zuständig.
Privatgrundstücke wiederum müssen durch den Eigentümer oder die Eigentümerin unterhalten werden. Tun sie das nicht, können sie nach einem Unfall haftbar gemacht werden. Allerdings spielt dabei auch die Zeit eine Rolle. Nicht immer kann verlangt werden, dass ein Vorplatz oder eine vereiste Treppe um 6 Uhr morgens bereits geräumt sind. Und auch Anwohnerinnen und Anwohner müssen ein Mindestmass an Sorgfalt beweisen.
Im Januar 2004 stürzte etwa eine Frau um 7 Uhr morgens im Aargau auf dem Weg zur Postauto-Haltestelle auf einer schneebedeckten Treppe. Sie zog daraufhin die Gemeinde vor Gericht und forderte über 80'000 Franken. Der Fall gelangte bis vors Bundesgericht, welches gegen die Frau urteilte. Unter anderem kamen die Richter zum Schluss, dass die Treppe einerseits hätte umgangen werden können, andererseits hätte auch adäquate Bekleidung geholfen. Und: «Der blosse Umstand, dass sich im Zusammenhang mit Glatteis und Schneeglätte auf einem Fussweg oder auf einer Strasse ein Unfall ereignet, lässt nicht zwingend auf einen mangelhaften Unterhalt schliessen.» Schliesslich könne nicht überall gleichzeitig geräumt werden.
Winterliche Gefahr für Hunde
Kälte, Streusalz und Rollsplitt können für Hunde zur Gefahr werden. Es kann zu Erfrierungen, Entzündungen oder Rissen in den Pfoten kommen. Behalten Sie Ihren Hund deshalb bei Spaziergängen besonders gut im Auge. Beginnt das Tier zu humpeln, sollten Sie seine Pfoten genauer untersuchen. Hundeschuhe, welche die Pfoten schützen, oder Pfotenschutzsalben können ebenfalls helfen. Ansonsten sollte man gesalzene und gesplittete Wege meiden und die Pfoten nach dem Spaziergang gründlich reinigen.

Schauen Sie nach oben
Eine weitere Gefahr nach dem Schneetreiben sind Dachlawinen. Deshalb sollten Sie nach starkem Schneefall unterwegs auch immer die Dächer im Auge behalten. Auch Eiszapfen können sich lösen und schwere Verletzungen oder Schäden an Fahrzeugen verursachen. Zudem begünstigen die glatten Oberflächen von Solaranlagen Rutschungen. In der Regel haftet die Eigentümerschaft von Gebäuden für Schäden, sie lassen sich aber nicht ganz verhindern.

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