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Bund senkt Preise von Medikamenten

Versicherer und Patienten in der Schweiz müssen ab Januar für rund 100 Medikamente rund 14 Prozent weniger bezahlen. Der Bund hat in einem ersten Schritt die Hälfte der Medikamente der diesjährigen Preissenkungsrunde überprüft.
Versicherer und Patienten in der Schweiz müssen ab Januar für rund 100 Medikamente ungefähr 14 Prozent weniger bezahlen. Der Bund hat in einem ersten Schritt die Hälfte der Medikamente der diesjährigen Preissenkungsrunde überprüft. (Symbolbild)
Versicherer und Patienten in der Schweiz müssen ab Januar für rund 100 Medikamente ungefähr 14 Prozent weniger bezahlen. Der Bund hat in einem ersten Schritt die Hälfte der Medikamente der diesjährigen Preissenkungsrunde überprüft. (Symbolbild) (Bild: Keystone/GAETAN BALLY)

Die Überprüfung der restlichen Arzneimittel soll in gut zwei Wochen abgeschlossen sein, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dann werde das Bundesamt auch eine erste Bilanz ziehen können. Die Preissenkungen der zweiten Tranche sollen per 1. Februar erfolgen.

Der Bund überprüft jedes Jahr ein Drittel der Arzneimittel der sogenannten Spezialitätenliste. Dort sind all jene Arzneimittel aufgeführt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden.

Das BAG geht weiterhin davon aus, dass bei der jetzigen Überprüfung der Medikamentenpreise jährliche Einsparungen von 60 Millionen Franken erreicht werden können. Total wären das 180 Millionen Franken.

Neu: Therapeutischer Quervergleich

Das ist deutlich weniger als in der Vergangenheit. Zwischen 2012 und 2014 konnte der Bund bei den Medikamenten rund 600 Millionen Franken einsparen. Ein Grund war, dass er bei den Preisüberprüfungen der kassenpflichtigen Arzneimittel nur die Auslandspreise berücksichtigte. Dagegen liefen die Pharmafirmen Sturm.

Im Dezember 2015 erhielten sie vom Bundesgericht Recht. Demnach darf der Bund bei der periodischen Überprüfung der Medikamentenpreise nicht nur die Auslandspreise berücksichtigen, sondern muss auch das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkung einbeziehen (therapeutischer Quervergleich).

Im letzten Jahr konnte der Bundesrat wegen dem Rechtsstreit gar keine Preissenkungen verfügen. Die neue Verordnung ist erst diesen Frühling in Kraft getreten.

Curafutura: Bund nutzt Spielraum nicht aus

Unzufrieden zeigt sich der Krankenkassenverband curafutura in einer ersten Reaktion. Unter den heutigen Rahmenbedingungen wäre statt der heute kommunizierten 30 Millionen ein Sparpotenzial von 270 Millionen Franken möglich gewesen, kritisiert der Verband in einer Mitteilung.

Curafutura bekräftigte seine Forderung, alle Medikamente mit gleichartiger Wirkung für den therapeutischen Quervergleich einzubeziehen und sämtliche Medikamentenpreise jährlich zu überprüfen, anstatt nur jeweils ein Drittel pro Jahr wie heute. (sda)

 
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