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«Ohne dieses Medikament stirbt sie» - und doch darf die Krankenkasse die Behandlung verweigern

Eine schwerkranke Schweizerin fordert von ihrer Krankenkasse, dass sie die Kosten für ein lebensverlängerndes Medikament übernimmt. Diese weigert sich. Und erhält vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht.
Léonie Hagen
Die Kosten für die lebensverlängernde Behandlung sind der Krankenkasse zu hoch - sie verweigert die Übernahme und erhält damit Recht. (Bild: Severin Bigler)
In dieser Geschichte geht es um Leben und Tod. Und viel Geld. Eine Schweizer Patientin kämpft gegen ihre Versicherung darum, wer für ihr lebensverlängerndes Medikament aufkommt.

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