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Spicken oder Knopf im Ohr: So wurde bei Theorieprüfungen in der Ostschweiz schon betrogen

Der Prüfungs-Bschiss im Thurgau zeigt, wie raffiniert technische Hilfsmittel inzwischen eingesetzt werden. Betrugsversuche kommen auch bei anderen Strassenverkehrsämtern vor. Der Ostschweizerische Fahrlehrerverband spricht Klartext.
Das Erkennen von Betrugsversuchen wird im technischen Zeitalter immer schwieriger. (Bild: Archivbild: St.Galler Tagblatt)

Der Betrugsfall im Thurgau sorgte für Aufmerksamkeit: Ein Fahrlehrer flüsterte dreien seiner Schüler bei der Theorieprüfung die richtigen Antworten aus der Ferne ein. Die Kandidaten trugen dafür unauffällige Kopfhörer und eine versteckte Kamera. Alle Beteiligten wurden verurteilt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Um Betrug zu verhindern, setzen die Ostschweizer Strassenverkehrsämter auf mehrere Sicherheitsmassnahmen. Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich vor der Prüfung mit einem Identitätsdokument ausweisen. Handys und andere Hilfsmittel sind verboten. Das Aufsichtspersonal beobachtet die Teilnehmenden während der gesamten Prüfung.

Fenster verdunkelt

In kleineren Kantonen wie Appenzell Innerrhoden oder Appenzell Ausserrhoden sind die Prüfungsgruppen sehr überschaubar. «Bei uns sitzen maximal acht Kandidaten in einer Prüfung», erklärt Michael Lanker, Amtsleiter des Strassenverkehrsamts Appenzell Innerrhoden. Der Prüfungsexperte sei vor den Teilnehmenden im Raum, und die Fenster seien so verdunkelt, dass niemand von aussen Hinweise geben könne.

Mobiltelefon am Körper befestigt

Gleichzeitig beobachten die Ämter die Entwicklung technischer Hilfsmittel genau. Mini-Kameras oder kaum sichtbare Bluetooth-Kopfhörer werden für die Behörden zunehmend zur Herausforderung. «Diese Geräte werden immer raffinierter und kompakter», heisst es aus Innerrhoden. Deshalb sei es wichtig, dass das Aufsichtspersonal aufmerksam bleibe.

Betrugsfälle sind den Behörden in der Ostschweiz nur wenige bekannt. In Mels flog 2023 ein ähnlicher Betrugsversuch wie im Thurgau auf. Eine 39-jährige Frau hatte ein Mobiltelefon am Körper befestigt, mit dem sie die Prüfungsfragen filmte. Die Antworten erhielt sie über einen Knopf im Ohr. «Die involvierten Personen wurden entdeckt und entsprechend verzeigt», teilt das Strassenverkehrsamt St.Gallen mit.

Auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden kam es schon zu einem Betrugsversuch: «Bei uns wurde einmal eine Person erwischt, die einen Spickzettel mit Berechnungsformeln bei sich trug», weiss Amtsleiter Andreas Vetsch.

In Appenzell Innerrhoden ist nach Angaben von Michael Lanker in den letzten Jahren kein Betrugsfall aufgeflogen. «Seit ich vor acht Jahren hier angefangen habe, ist uns kein solcher Fall begegnet. Aus grösseren Kantonen wissen wir aber, dass es solche Versuche gibt.»

Im Thurgau schätzt Amtsleiter Alessandro Tani das Risiko für unentdeckten Betrug aufgrund des gut geschulten Personals als sehr gering ein.

Mögliche Gründe für Betrugsversuche

Mehrere Ämter nennen sprachliche Schwierigkeiten als möglichen Grund dafür, dass es zu Betrugsfällen kommt. Möglicherweise versuchen Teilnehmende, die Prüfung aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse mit Hilfsmitteln zu meistern. Ausserdem meint Lanker, dass sich gewisse Kandidaten vielleicht nicht den Aufwand machen wollen, sich seriös auf die Prüfung vorzubereiten.

Klar ist: Wer beim Betrug erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Die bestandene Prüfung wird aberkannt, und der Fall wird bei der Polizei angezeigt.

Dem Fahrlehrerverband ist nichts bekannt

Ravaldo Guerrini, Sekretär und Mediensprecher des Ostschweizerischen Fahrlehrerverbandes (OFV), sieht im Thurgauer Fall keinen Hinweis auf ein strukturelles Problem in der Branche. Er erklärt auf Anfrage, ihm sei der Fall zunächst gar nicht bekannt gewesen. Zudem gehe man nicht davon aus, dass der betroffene Fahrlehrer Mitglied des Verbands gewesen sei. Der Fall wäre sonst intern aufgefallen.

«Wie bei Handwerkern, Politikern und Bankangestellten gibt es seriöse und unseriöse Personen, wie auch in diesem Fall», sagt Guerrini. Die Aufsicht über die Fahrlehrertätigkeit liege bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern, nicht beim Verband. Für Guerrini steht seinerseits fest: Wer als Fahrlehrer bei einem Prüfungsbschiss mithilft, wird aus dem OFV ausgeschlossen.

 
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