Kommission fordert Grundlage für assistierten Suizid und Verbot von Konversionspraktiken
Der Kanton St.Gallen erhält ein neues Gesundheitsgesetz. Die aktuelle Version stammt aus dem Jahr 1979 und wurde seither mit vierzehn Nachträgen ergänzt. Im vergangenen Mai ging die Vernehmlassung zu Ende. Öffentlich wurde besonders die Streichung der umstrittenen «Impfpflicht» diskutiert. Nun hat die vorberatende Kommission des Kantonsrats das Gesetz beraten. Die erste Lesung findet in der kommenden Herbstsession statt. Das Gesetz soll 2028 in Kraft treten.
Grundsätzlich zeigt sich die Kommission unter der Leitung von SVP-Kantonsrat Bruno Dudli (Oberbüren) mit dem Gesetzesvorschlag der Regierung zufrieden, wie sie mitteilt. Das neue Gesetz stärke die Gesundheitsvorsorge, fördere innovative Versorgungsansätze und vereinfache das Bewilligungswesen. Erstmals würden zudem Patientenrechte gesetzlich verankert und die Langzeitpflege integral geregelt.
Einbezug der Gemeinden und neue Bewilligungsregeln
Gemeinden sollen künftig stärker in die Langzeitpflege einbezogen werden, etwa indem sie vor Änderungen der kantonalen Pflegeheimliste angehört und über die Verweigerung oder den Entzug von Betriebsbewilligungen für Pflegeheime oder Spitex-Betriebe informiert werden. Selbes gilt für versorgungsrelevante Auflagen und Einschränkungen bei Betriebsbewilligungen. Die Gemeinden sollen zudem verpflichtet werden, nicht-pflegerische Leistungen der Hilfe zu Hause zu unterstützen. Damit wird das Prinzip «ambulant vor stationär» gestärkt.
Die Kommission beantragt unter anderem, die Altersgrenze für das Erlöschen einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) von 70 auf 75 Jahre anzuheben, um das Potenzial erfahrener Fachpersonen länger zu nutzen. Zudem soll für «Apothekerinnen und Apotheker unter fachlicher Aufsicht» eine neue Bewilligung geschaffen werden, damit Personen mit abgeschlossenem Pharmaziestudium auch ohne Weiterbildung arbeiten können.
Für Betriebe mit mehreren Standorten, etwa Spitex-Organisationen, will die Kommission auf Antrag eine Sammelbewilligung ermöglichen, um den administrativen Aufwand für Betriebe und Behörden zu reduzieren.
Motion zu assistiertem Suizid eingereicht
Im Kanton St.Gallen sind Konversionspraktiken noch nicht verboten. Die Kommission will das ändern: «Wer Praktiken anwendet, welche die romantische oder sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person verändern wollen, soll gebüsst werden». Solche Praktiken öffentlich zu bewerben oder Minderjährigen anzubieten, soll ebenfalls verboten werden.
Die Kommission reicht zudem eine Motion ein, die eine gesetzliche Grundlage für die Zulassung des assistierten Suizids schaffen soll. So könnten Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen künftig eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen können, ohne ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen. (ddm)
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