Fragebogen statt Erstgespräch: Kommission will Sammelvorlage anpassen
Kleinkinder lernen enorm viel, enorm schnell. Und das ist wichtig. Die Zeit vom Mutterleib bis zum Eintritt in den Kindergarten ist eine entscheidende Lebensphase. Sie kann Auswirkungen auf die weitere Entwicklung bis zum Erwachsenenalter haben. Die frühe Förderung unterstützt Kinder und Eltern sowie Bezugspersonen in dieser Phase. Dafür hat der Kanton seit elf Jahren eine Strategie. Aufgrund mehrerer Vorstösse im Kantonsrat muss die Regierung diese Strategie anpassen. Nachdem die erste Regierungsvorlage viel Kritik auslöste, gibt es auch beim zweiten Versuch einiges zu diskutieren.
Dies zeigte auch die Debatte in der vergangenen Session des Kantonsrats. Nach einer längeren Debatte beschloss er, das Geschäft an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Sie hat das Geschäft überarbeitet und beantragt nun zusätzliche Anpassungen. Dies teilt die Staatskanzlei mit.
Die Eltern sollen nicht mitzahlen
An der Session standen verschiedene Fragen im Raum: Die FDP wünschte, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Gemeinden ermöglicht, Kinder mit sprachlichen Defiziten zur Teilnahme am Förderprogramm zu verpflichten. Laut Mitteilung unterstützt eine Mehrheit der Kommission diese Stossrichtung. «Gemeinden sollen in bestimmten Fällen eine Massnahme der frühen Förderung für Eltern und Kind verpflichtend anordnen können», schreibt die Staatskanzlei.
Die SVP forderte die Rückweisung aus zwei Gründen: Die Fraktion wollte wissen, wie viel es die Gemeinden kosten würde, wenn die Teilnahme an der frühen Förderung obligatorisch wäre, und ob es möglich wäre, die Eltern an den Kosten zu beteiligen. An der Sitzung der vorberatenden Kommission informierte das Departement des Innern über die mutmasslichen Kosten, sollte die Teilnahme an der frühen Förderung obligatorisch werden.
Weiter bestätigt laut Mitteilung ein externes Rechtsgutachten, dass eine Kostenbeteiligung der Eltern an obligatorischen Angeboten für Kinder aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nicht möglich ist. Weniger eindeutig sei die Rechtslage bei Besuchsobligatorien, die sich an die Eltern richten. Das Rechtsgutachten empfehle, auch solche Angebote unentgeltlich anzubieten.
Fragebogen ist niederschwelliger und kostengünstiger
Ein dritter Diskussionspunkt ist die Methode, um den Sprachstand der Vorschulkinder zu erheben. Angedacht war ein obligatorischer Erstkontakt mit einer Fachperson, bevor das Kind in die Volksschule eintritt. Nun hält die Kommission fest, dass ein solcher obligatorischer Besuch für die grosse Mehrheit der Kinder ohne Förderbedarf mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden sei. Stattdessen sollen Eltern einen Fragebogen ausfüllen, um den Sprachstand ihrer Kinder zu ermitteln. Diese Methode werde in verschiedenen Kantonen bereits angewendet und sei niederschwelliger sowie kostengünstiger. Sollte es Hinweise geben, dass die Antworten nicht den Tatsachen entsprechen, kann die Gemeinde sie durch eine Fachperson prüfen lassen. Die Kommission lehnt es ab, den vorschulischen Erstkontakt ersatzlos zu streichen.
Der Kantonsrat wird die Vorlagen in der Herbstsession beraten.
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