Ausbau der Kantonspolizei St.Gallen: Kommission will bessere Entscheidungsgrundlage
Die vorberatende Kommission anerkenne den Handlungsbedarf beim Polizeikorps-Ausbau. Sie erachte die vorgelegte Entscheidungsgrundlage allerdings als ungenügend. So heisst es in einer Medienmitteilung der Kommission, welche den Personalbestand der Kantonspolizei St.Gallen unter die Lupe nimmt. «Dem Sicherheits- und Justizdepartement wurden deshalb zusätzliche Abklärungen und Anhörungen in Auftrag gegeben», heisst es in der Mitteilung.
«Bericht der Regierung nicht ausreichend»
Die Regierung schlägt vor, die Kantonspolizei in den nächsten zehn Jahren schrittweise um insgesamt 240 Vollzeitstellen auszubauen. Der Personalausbau soll modulartig in zwei Phasen erfolgen und sich an den vielfältigen Herausforderungen orientieren. Dazu gehören das Bevölkerungswachstum, die zunehmende Digitalisierung und neue Kriminalitätsphänomene.
Unter dem Präsidium von Heidi Romer-Jud, Benken, berät die vorberatende Kommission derzeit die Vorlage. An ihrer ersten Sitzung hat sie dem Sicherheits- und Justizdepartement verschiedene Aufträge für Zusatzabklärungen erteilt, um den geplanten Ausbau der Kantonspolizei auf eine belastbare Grundlage zu stellen. «Notwendig sind diese Zusatzabklärungen aus Sicht der Kommission, weil sie den Bericht der Regierung nicht als ausreichende und qualitativ angemessene Grundlage für sicherheits- und finanzpolitisch derart weitreichende Entscheidungen erachtet.»
Kommission anerkennt Handlungsbedarf
In einem ersten Schritt würden die zusätzlichen Abklärungen auf mögliche Sofortmassnahmen fokussieren. Die Kommission anerkenne einen Handlungsbedarf beim Korpsausbau. Sie räume dem Departement deshalb bis zur Wintersession 2026 die Möglichkeit ein, die nötigen Grundlagen für die Beratung des Budgets 2027 zu schaffen.
Über weitere, umfangreichere Abklärungen werde die Kommission anlässlich der nächsten Sitzung Ende Oktober befinden, heisst es abschliessend in der Medienmitteilung. (red)
Die Botschaft und die Anträge der Regierung sind auf der Webseite des Kantonsrates (Geschäftssuche) und im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 40.26.03 zu finden.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.