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Sollen 36'000 Zweitwohnungen im Kanton St.Gallen besteuert werden? Regierung wartet auf Eigenmietwert-Abstimmung

Wird der Eigenmietwert am 28. September abgeschafft, dürfen die Kantone Zweitwohnungen besteuern. Davon gibt es im Kanton St.Gallen knapp 36'000. Die Regierung will aber erst nach der Abstimmung über eine solche Steuer beraten.
Beidseits der Churfirsten ist der Anteil der Zweitwohnungen im Kanton St.Gallen am höchsten. (Bild: Beat Lanzendorfer)

Am 28. September ist es mal wieder so weit: Das Schweizer Volk stimmt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Was viele Hausbesitzer freut, stösst bei den Kantonsregierungen auf wenig Gegenliebe. Der Kanton St.Gallen rechnet mit 16 bis 21,5 Millionen Steuerfranken, die ihm bei Annahme der Vorlage entgehen würden, ähnlich viel würde den Gemeinden fehlen. Deshalb lehnt auch die St.Galler Kantonsregierung die Vorlage ab, anders als der Kantonsrat: 79 Ratsmitglieder unterzeichneten an der laufenden Session eine Interpellation für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Dieser ist bei der Abstimmung aber mit einer zweiten Vorlage verknüpft. Bei einem Ja dürften die Kantone demnach eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen erheben. Damit wollte das Bundesparlament vor allem den Bergkantonen den Systemwechsel doch noch schmackhaft machen. Denn für sie ist die Besteuerung des Eigenmietwerts von Ferienhäusern eine wichtige Einnahmequelle.

Zweitwohnungen im Berggebiet

Auch im Kanton St.Gallen gibt es aber eine ansehnliche Zahl von ihnen, wie Daten des Amts für Raumentwicklung und Geoinformationen zeigen: 35'915 sind es im ganzen Kanton. Zahlenmässig am meisten von ihnen - 6660 per Ende 2024 - gibt es in der Stadt St.Gallen. Rund jede siebte Wohnung in der Stadt ist damit eine Zweitwohnung. Prozentual ist das leicht mehr als im kantonalen Durchschnitt von 13,1 Prozent. Am höchsten ist der Anteil in den Berggebieten des Kantons: In Quarten, Flums und Amden sind über 40 Prozent aller Wohnungen Zweitwohnsitze, in Wildhaus-Alt St.Johann sind es sogar 64 Prozent der Wohnungen, oder 2083.

Das zeigt: Zumindest ein Teil der verlorenen Steuereinnahmen könnte der Kanton mit der Sondersteuer kompensieren. Vorläufig lässt sich die St.Galler Kantonsregierung aber nicht in die Karten blicken. «Die Regierung hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, ob und welche Kompensationsmassnahmen infrage kommen», sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Zunächst werde man das Abstimmungsresultat abwarten.

Die Objektsteuer überzeugt allerdings auch die Bergkantone nicht. Sie wandten sich an einer gemeinsamen Medienkonferenz gegen die Vorlage - inklusive der neuen Steuer. Diese sei «unverantwortlich, unfair, unausgegoren und volkswirtschaftlich schädlich», sagte die Bündner Regierungsrätin Carmelia Maissen. (ken)

 
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