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Platzmangel an St.Galler Sonderschulen: Regierung ermöglicht Ausbau

Die St.Galler Regierung hat eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es den privaten Sonderschulen ermöglicht, ihre Kapazitäten auszubauen und damit weitere Plätze zu schaffen.
Im Kanton St.Gallen gibt es nicht genügend Sonderschulplätze. Das soll sich nun ändern. (Bild: Benjamin Manser)

Die Sonderschulen in St.Gallen sind am Limit. Hunderte Kinder mit besonderem Förderbedarf finden keinen Platz und müssen deshalb den regulären Schulalltag bewältigen. «Die betroffenen Kinder leiden darunter, aber auch der Rest der Klasse», sagte Sandro Wasserfallen, Kantonsrat und Oberstufenlehrer, im Juni zu dieser Zeitung. Nun soll sich an dieser angespannten Situation etwas ändern: Die Regierung hat eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche es den privaten Sonderschulen ermöglicht, ihre Kapazitäten auszubauen und damit weitere Plätze zu schaffen, wie der Kanton St.Gallen in einer Mitteilung schreibt.

Geld und Kreditsicherheit seitens Kanton

Zusätzlicher Schulraum konnte bis anhin wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig geschaffen werden. Mit einem Nachtrag zur Sonderschulverordnung kommt der Kanton St.Gallen seiner Pflicht nach, dass jedes Kind mit Sonderschulverfügung einen Platz erhält.

Der Kanton stellt den Schulen demnach Geld und Kreditsicherheit zur Verfügung, damit sie dringend benötigte Sonderschulplätze schnell und planbar bauen oder kaufen können. Voraussetzung ist, dass der Bedarf im Raumprogramm ausgewiesen und für die Erfüllung der Leistungsvereinbarung erforderlich ist.

Entsprechende Bauvorhaben werden vom Bildungsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Finanz- sowie dem Bau- und Umweltdepartement geprüft, priorisiert und dem Kantonsrat im Rahmen des entsprechenden Budgets gestaffelt zur Bewilligung beantragt. Für das Jahr 2026 sollen im Budget bereits zwei Vorhaben berücksichtigt werden. Weitere Vorhaben werden in den nächsten Jahren folgen.

Erste Massnahme erfolgte im März

Dies ist die zweite Massnahme der Regierung gegen den Mangel an Sonderschulplätzen. Im März wurde mit einem ersten Nachtrag zur Sonderschulverordnung bestimmt, dass Schulträger für die «Beschulung im Einzelfall» für Kinder, die trotz Verfügung keinen Sonderschulplatz haben, jährlich 15'000 Franken vom Kanton beantragen können.

Beide Regelungen sind als Übergangslösung bis zur Totalrevision des Volksschulgesetzes zu verstehen. Unabhängig davon ist das Bildungsdepartement bemüht, gemeinsam mit den privaten Sonderschulträgern auf das kommende Schuljahr hin zusätzliche Plätze zu schaffen, wie es weiter in der Mitteilung heisst. (pd/cam)

 
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