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Rapperswil-Jona muss 200'000 Franken zahlen: Der Streit um den «China-Deal» ist zu Ende

Die schweizerisch-chinesische Firma Sinoswiss und die Stadt Rapperswil-Jona haben in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über ein Grundstück eine gemeinsame Lösung gefunden. Die Rechtsstreitigkeiten werden beigelegt.
Die betroffene Liegenschaft Nr. 4794, auf der ein «Innovation Center» geplant war. (Bild: Visualisierung: zvg)

2021 schlug der sogenannte «China-Deal» Wellen: Chinesische Investoren vom Unternehmen Technopark (Switzerland) AG wollten in Rapperswil-Jona ein Grundstück kaufen und dort einen Start-Up-Hub aufbauen. Das Projekt stiess auf politischen Widerstand – wie auch die Bedingungen zum Verkauf. Der Stadtrat hatte das Grundstück gerade so günstig verkauft, dass der Verkauf ohne Volksabstimmung vonstattengehen konnte. Vier Jahre später hat sich das Projekt in Luft aufgelöst – und endet für Rapperswil-Jona mit nicht unerheblichen Kosten.

Konkret heben die Parteien den Kaufvertrag, soweit er nicht schon hinfällig geworden ist, im gegenseitigen Einvernehmen auf – ohne Anerkennung einer Rechts- oder Schuldpflicht. Die Parteien erledigen sämtliche hängigen Verfahren einvernehmlich, insbesondere zieht Sinoswiss ihre anhängig gemachten Rechtsmittel zurück, und die Parteien verzichten gegenseitig auf Schadenersatzforderungen. Die Stadt kann beim Departement des Innern die Abschreibung der dort noch hängigen Abstimmungsbeschwerde beantragen.

Stadt muss 200'000 Franken zahlen

Im Gegenzug entrichtet die Stadt einen einmaligen Vergleichsbetrag von 200’000 Franken, welcher in der Kompetenz des Stadtrates liegt. «Dieser Vergleich ermöglicht für beide Seiten Rechtssicherheit und verhindert weitere zeit- und kostenintensive Verfahren», heisst es im Communiqué. Die Stadt erhalte damit die volle Planungs- und Verfügungshoheit über das Grundstück zurück und könne ihre Ressourcen wieder auf zukünftige Entwicklungen und Projekte ausrichten.

Der ursprüngliche Kaufvertrag wurde im April 2021 mit dem Ziel abgeschlossen, auf dem Grundstück ein Inkubationszentrum für Forschung, Entwicklung sowie internationale Zusammenarbeit zu realisieren. In der Folge entstanden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kaufvertrags und der darin enthaltenen Bedingungen und Fristen verschiedene Rechtsstreitigkeiten.

Nach längerem Hin und Her hatte die Stadt 2024 verkündet, der Grundstücksverkauf sei hinfällig, da kein bewilligungsfähiges Baugesuch vorlag. Sinoswiss sah das anders – und forderte im März 2025 per Betreibung drei Millionen Franken von der Stadt. Mit dem erzielten Vergleich sind nun alle Rechtsstreitigkeiten beendet. (wol/jot)

 
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