­
­
­
­
Abo Dem Verwaltungsrecht unterstellt

Bürgergenossenschaften dürfen nicht wie Gutsherren agieren

Nach einem Urteil des StGH müssen die Genossenschaftsvorstände ihre Arbeitsweise überprüfen. Genossenschaftsgut muss mit rechtsmittelfähiger Verfügung zugeteilt werden.
David Sele
20170522 Liechtenstein Gemeinden von Oben
Bürgergenossenschaften verfügen über grosse Grundstücksflächen, vergeben Baurechte, landwirtschaftliche Pachtflächen und Wohnungen.
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung für alle fünf Bürgergenossenschaften im Land: Der Staatsgerichtshof (StGH) hat in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen einem Landwirt und der Bürgergenossenschaft Balzers ein ...

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­