«Mehrfacher Verstoss»: Universität St.Gallen rügt Professor, entzieht ihm aber nicht den Titel
Der Skandal schlug hohe Wellen: 2022 hatten diese Zeitung und die «NZZ» Plagiate bei einem Titularprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität St.Gallen (HSG) aufgedeckt. Studierende hatten ihm vorgeworfen, in seinen wissenschaftlichen Arbeiten immer wieder zu plagiieren. Daraufhin wurden sowohl in seiner Doktorarbeit als auch in seiner Habilitationsschrift Plagiate entdeckt.
Nachdem die HSG ihren Professor anfangs geschützt hatte, wurde die Zusammenarbeit schliesslich in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Die HSG eröffnete ein Untersuchungsverfahren, in dem sie die Habilitation des Professors untersuchte. Nun ist das Verfahren abgeschlossen: Wie die HSG am Mittwochmorgen mitteilt, hat Rektor Manuel Ammann eine schwere Rüge wegen mehrfachen Verstosses gegen die wissenschaftliche Integrität ausgesprochen.
Keine Aberkennung der Habilitation
Die HSG schreibt: «Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass in einem der insgesamt 14 Papers umfassenden kumulativen Habilitationsschrift des Titularprofessors mehrfach gegen die Richtlinie zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens durch unsorgfältiges Arbeiten verstossen wurde.» Dabei seien Zitierregeln verletzt und unsauber gearbeitet worden.
Das bedeutet, dass der Titularprofessor tatsächlich in seiner Habilitationsschrift plagiiert hat, also in jener Arbeit, mit der er die Professorenwürde erlangt hat. Dennoch wird ihm sein Titel nicht entzogen: «Der Habilitationsausschuss sowie die Abteilungsversammlung der zuständigen School kamen zum Schluss, dass ein Entzug des Titularprofessorentitels aufgrund der Faktenlage nicht angemessen seien.»
Stattdessen gab es nun die Rüge. Auch diese hat Folgen: Die HSG hat dem Titularprofessor dazu verpflichtet, das Paper mit den Plagiaten beim zuständigen Verlag zurückzuziehen. Seinen Titel verliert der Titularprofessor dennoch, aber nur deshalb, weil die Zusammenarbeit beendet wurde. Die HSG schreibt: «Das Recht, den Titel Titularprofessor zu führen, erlischt aufgrund der beendeten Lehrtätigkeit per Ende des Herbstsemesters 2027.» (jot)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben


Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.