­
­
­
­

«Mehrfacher Verstoss»: Universität St.Gallen rügt Professor, entzieht ihm aber nicht den Titel

Das Plagiatsverfahren gegen einen ehemaligen Titularprofessor der HSG ist abgeschlossen. Rektor Manuel Amman spricht eine «schwere Rüge wegen mehrfachen Verstosses gegen die wissenschaftliche Integrität» aus, entzieht ihm aber nicht den Titel.
Das Verfahren gegen den Titularprofessor der HSG (im Bild: Square-Gebäude) ist mit einer Rüge geendet. (Bild: Michel Canonica)

Der Skandal schlug hohe Wellen: 2022 hatten diese Zeitung und die «NZZ» Plagiate bei einem Titularprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität St.Gallen (HSG) aufgedeckt. Studierende hatten ihm vorgeworfen, in seinen wissenschaftlichen Arbeiten immer wieder zu plagiieren. Daraufhin wurden sowohl in seiner Doktorarbeit als auch in seiner Habilitationsschrift Plagiate entdeckt.

Nachdem die HSG ihren Professor anfangs geschützt hatte, wurde die Zusammenarbeit schliesslich in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Die HSG eröffnete ein Untersuchungsverfahren, in dem sie die Habilitation des Professors untersuchte. Nun ist das Verfahren abgeschlossen: Wie die HSG am Mittwochmorgen mitteilt, hat Rektor Manuel Ammann eine schwere Rüge wegen mehrfachen Verstosses gegen die wissenschaftliche Integrität ausgesprochen.

Keine Aberkennung der Habilitation

Die HSG schreibt: «Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass in einem der insgesamt 14 Papers umfassenden kumulativen Habilitationsschrift des Titularprofessors mehrfach gegen die Richtlinie zur Integrität wissenschaftlichen Arbeitens durch unsorgfältiges Arbeiten verstossen wurde.» Dabei seien Zitierregeln verletzt und unsauber gearbeitet worden.

Das bedeutet, dass der Titularprofessor tatsächlich in seiner Habilitationsschrift plagiiert hat, also in jener Arbeit, mit der er die Professorenwürde erlangt hat. Dennoch wird ihm sein Titel nicht entzogen: «Der Habilitationsausschuss sowie die Abteilungsversammlung der zuständigen School kamen zum Schluss, dass ein Entzug des Titularprofessorentitels aufgrund der Faktenlage nicht angemessen seien.»

Stattdessen gab es nun die Rüge. Auch diese hat Folgen: Die HSG hat dem Titularprofessor dazu verpflichtet, das Paper mit den Plagiaten beim zuständigen Verlag zurückzuziehen. Seinen Titel verliert der Titularprofessor dennoch, aber nur deshalb, weil die Zusammenarbeit beendet wurde. Die HSG schreibt: «Das Recht, den Titel Titularprofessor zu führen, erlischt aufgrund der beendeten Lehrtätigkeit per Ende des Herbstsemesters 2027.» (jot)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare
Keine Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen
­
­