­
­
­
­
Abo

Gericht schwächt Zwei-Nächte-Regel im Notfall Wattwil – Urteil zum aktuellen Leistungsvertrag steht noch aus

Das St.Galler Verwaltungsgericht heisst eine Beschwerde der Berit-Klinik gut: Von Herbst 2023 bis Frühling 2024 durfte der Kanton die Notfallversorgung nicht zeitlich beschränken. Hängig ist weiterhin ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Toggenburger Politik und der Berit-CEO äussern trotzdem Forderungen.
Larissa Flammer
Die Berit-Klinik betreibt in Wattwil ein Gesundheits- und Notfallzentrum.
Die Berit-Klinik betreibt in Wattwil seit bald vier Jahren ein Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ). Die Privatklinik sprang ein, nachdem der Kantonsrat die Schliessung des Spitals Wattwil beschlossen hatte.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­