Gesperrte Mühlaubrücke: Die Gemeinden halten am geplanten Ersatzneubau fest
Seit der Sperrung der einsturzgefährdeten Mühlaubrücke am 30. April sind die Gemeinderäte Lütisburg und Kirchberg in einem engen Austausch miteinander. Das gemeinsame Ziel ist es, eine möglichst rasche Ersatzlösung für die Brücke zu realisieren, unter Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.
Diverse Vorschläge aus der Bevölkerung geprüft
Bei den Gemeinden sind aus der Bevölkerung verschiedene Vorschläge eingegangen, wie die Verkehrsverbindung über die Thur wiederhergestellt werden könnte. Unter anderem wurde der Bau einer Holzbrücke vorgeschlagen.
Die Gemeinderäte schätzen das Engagement der Bevölkerung und bedanken sich für die eingebrachten Ideen, wie sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung vom Donnerstag schreiben. Sämtliche Vorschläge wurden geprüft und entsprechende Abklärungen vorgenommen. Die Prüfung habe jedoch gezeigt: Auch wenn einzelne Ideen auf den ersten Blick einfach und effizient umsetzbar erscheinen, würde die Umsetzung eines neuen Projekts im Vergleich zum aktuell verfolgten Projekt einer Betonbrücke wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in den rechtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. In der Mitteilung werden drei Punkte erläutert:
- Projektfortschritt des bestehenden Projekts: Für den Ersatzneubau der Mühlaubrücke wurde bisher ein Projekt mit einem Ersatzneubau mittels Betonbrücke geplant. Diese Planung hat bereits mehrere wichtige Schritte durchlaufen. Nach einem Variantenstudium wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Dieses wurde bereits einem Mitwirkungsverfahren unterzogen und durch den Kanton vorgeprüft. Ein Wechsel auf eine komplett neue Brückenlösung würde bedeuten, dass viele dieser Schritte nochmals von vorne durchlaufen werden müssten.
- Bewilligungsverfahren: Eine neue Brückenlösung müsste verschiedene Bewilligungsverfahren erneut durchlaufen. Diese Verfahren stellen sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Mitwirkungsrechte von Bevölkerung und Kanton gewährleistet werden. Bei einem gänzlich neuen Brückentyp ist zudem offen, ob das Projekt überhaupt bewilligungsfähig wäre.
- Öffentliches Beschaffungswesen: Gemeinden dürfen grössere Aufträge nicht frei an ein Unternehmen vergeben, welches der Gemeinde eine passende «Fertiglösung» bietet, sondern es muss ein gesetzlich geregeltes Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung und einen fairen Wettbewerb. Beim aktuell geplanten Projekt sind diese Abläufe bereits geklärt.
Die Gemeinde darf die geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht umgehen, auch wenn alle Beteiligten ein grosses Interesse an einer schnellen Lösung haben. Für den Ersatzneubau der Mühlaubrücke darf das Notrecht, anders als bei der bereits erstellten Gasleitungsbrücke, nämlich nicht angewendet werden.
Der schnellste Weg bleibt der bestehende Weg
Damit ein neues Brückenprojekt tatsächlich sinnvoll wäre, müsste es entweder deutlich schneller realisierbar oder wesentlich günstiger sein. Aufgrund des bereits erreichten Projektfortschritts, der gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen sowie der notwendigen Bewilligungsverfahren ist dies bei den vorgeschlagenen Alternativprojekten nicht der Fall, wie die Gemeinden schreiben. Die getätigten Abklärungen haben gezeigt, dass ein Wechsel auf ein neues Brückenprojekt den Bau einer neuen Brücke nicht beschleunigen, sondern um ein bis zwei Jahre verzögern würde.
Aus Sicht des Gemeinderates Lütisburg ist deshalb klar: Der schnellste Weg zu einer neuen Mühlaubrücke führt darüber, der Lütisburger Stimmbevölkerung den abgelehnten Planungskredit für die Ersatzbrücke aus Beton nochmals vorzulegen. An der geplanten ausserordentlichen Bürgerversammlung wird erneut der Planungskredit von 270'000 Franken beantragt. Die Kirchberger Bevölkerung hat diesem Kredit bereits zugestimmt.
Parallel dazu haben die Abklärungen für eine Lösung für eine Fussgängerverbindung gestartet. (pd)
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