«Katastrophe mit Ansage»: Warum neun Bähnler im Rickentunnel starben
Es war ein Montag, als auf einmal für viele jenseits und diesseits des Rickens nichts mehr war, wie noch wenige Stunden zuvor. Es war der Tag, an dem gegen Mittag in Kaltbrunn ein Güterzug abfuhr und – niemals in Wattwil ankam. Das Unglück passierte, weil eine Vielzahl von kleinen Fehlern oder Unzulänglichkeiten zu etwas Grossem kulminierte. In diesem Fall, zu etwas Schlimmem, das neun Bähnlern – sechs Zugbegleitern des Güterzuges und drei Männern des nachfolgenden Rettungstrupps – das Leben kostete.
Todesursache war das geruchlose Gas Kohlenmonoxid. Blieb doch der mit schlechten Briketts ausgestattete und fast bis zum Maximalgewicht beladene Zug mitten im 8,4 Kilometer langen Tunnel, der eine Neigung von 137 Metern und 15,75 Promille aufweist, stecken. Mit fatalen Folgen. Denn da das Lüftungssystem nicht funktionierte, oder, im Falle des Rettungstrupps, die Atemschutzgeräte ungenügend getragen wurden, erstickten die neun Männer im Tunnel. Auch fand man einen Mann tot in einer Rettungsnische neben dem Telefon. Er hatte versucht, anzurufen. Aber das Telefon war defekt.
«Eine Katastrophe mit Ansage»
Der Flawiler Eisenbahnhistoriker Anton Heer sprach am Sonntagnachmittag im Toggenburger Museum in Lichtensteig sowohl über die Gründe, die zur Katastrophe führten, als auch über die Konsequenzen, die daraus von den SBB gezogen wurden. Für Anton Heer war das tragische Ereignis «eine Katastrophe mit Ansage». Denn der erste Basistunnel der Schweiz hatte, sich seit seiner Eröffnung im Jahr 1910, rasch einen schlechten Ruf erworben. Und zwar sowohl beim Bahnpersonal als auch bei den Passagieren.

Die «NZZ» schrieb im Jahr 1926 über die Bahn, dass man, nach der Fahrt durch den Rickentunnel, am besten beim Aussteigen nicht die Türgriffe anfassen solle, weil man sonst danach «Hände wie ein Kaminfeger» habe. Schlimmer war jedoch, dass der Tunnel damals als «Grubengasloch» galt, dessen Gas ständig abgefackelt werden musste. «Die Durchlüftung war schlecht, der einspurige Tunnel eng und auch die Geologie hat im negativen Sinn mitgespielt», so Anton Heer.
Rascher als geplant elektrifiziert
Immerhin hätten die SBB aus der Katastrophe rasch Konsequenzen gezogen – und die Rickentunnelstrecke bereits im Jahr 1927 elektrifiziert. Auch der Zusammenhalt zwischen den Bähnlern war gross. Einige Zuhörer, die, wie es sich herausstellte, Nachfahren der Verunglückten waren, schilderten, welche «positiven» Folgen das Unglück für ihre Familien hatten. Einer erzählte, dass seine Grossmutter von den SBB ein GA auf Lebenszeit erhalten habe. Und ein anderer erwähnte, dass die Familien der Verstorbenen von den SBB mit je 10'000 Franken entschädigt worden seien, und betonte: «Mein Grossvater hat mir gesagt, dass sie von dem Geld gut gelebt hätten.» Auch für die Ausbildung der Kinder der Verstorbenen sorgten die SBB. Indem sie ihnen eine Lehre bei den Bundesbahnen ermöglichte. Anton Heer ordnete das Gehörte ein: «10'000 Franken entsprachen damals fünf bis zehn Jahresgehältern», so der Historiker.
Während man die Lehren aus dem Unglück zog und die Bahnstrecken möglichst rasch elektrifizierte, blieb die Frage nach den Schuldigen ungeklärt. Im Jahr 1929 wurde dann ein Schlussstrich unter die juristische Untersuchung gezogen. «Am Ende konnte kein individueller Straftatbestand nachgewiesen werden. Es war ein generelles Verschulden, da man überall an der Grenze, nicht aber darüber hinaus war. Die Fehlertoleranz lag praktisch bei null. Was uns wieder einmal zeigt, dass es ohne Fehlertoleranzen nicht geht», so Anton Heer.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.