«Rauchfrei ist der Tunnel!»: Kein Jahr nach dem Unglück war die Strecke elektrifiziert
Die Nachricht eines Unglücks im Rickentunnel verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Am Tag nach dem Unglück berichteten Zeitungen schweizweit ausführlich. Das «St.Galler Tagblatt» war schon gut informiert und berichtete zutreffend von einer Vergiftung von neun Eisenbahnern «durch Kohlegase».
Gleichzeitig wurde – im Stil der damaligen Zeitungen – ein Thema angesprochen, das die Politik dominieren sollte: «Es muss unverzüglich alles getan werden, damit die Sicherheit des Personals und der Reisenden auf dieser Linie nach menschlicher Voraussicht garantiert wird.»
Konsequenzen für den Tunnel
Schon die Abendausgabe des gleichen Tages verkündete den ersten politischen Schritt. Während Bundes- und Regierungsräte noch die Familien der Opfer besuchten, reichte der Kaltbrunner Nationalrat Jakob Steiner bereits eine Interpellation ein, was gegen die Umstände getan werden könne.
Die Diskussion war nicht neu: In den 20er-Jahren war die Elektrifizierung des Schweizer Schienennetzes in vollem Gang. Schon früher hatte die St.Galler Politik eine Elektrifizierung des Rickentunnels gefordert. Die SBB hatten diese aber zuvor abgelehnt, da die Nebenstrecke wenig befahren war. Doch nun ging es schnell. Nur acht Monate später, am 7. Mai 1927, verkündete das «Tagblatt» salbungsvoll:
Die Rettungsaktion hätte nicht tödlich sein müssen
Der Bericht zur Strafuntersuchung macht allerdings weitere Schuldige aus. Namentlich Bahningenieur Walo Wild. Ihm unterlag die technische Verantwortung auf dem Streckenabschnitt. Im Gegensatz zu den einfachen Arbeitern wusste er über die Gefahren im Tunnel genau Bescheid.

Es wäre seine Aufgabe gewesen, sicherzustellen, dass das Bahnpersonal im Umgang mit der Gefahr und vor allem mit Sauerstoffgeräten geschult ist, und dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend solcher Geräte vorhanden sind. Das hätte wahrscheinlich keinen Einfluss auf das Personal des Unglückszugs gehabt, wohl aber auf die gestorbenen Retter. Der Bericht nimmt auch den Oberbahnarzt in die Verantwortung, der den Gefahren im Tunnel ebenfalls zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat.
Schliesslich wird im Bericht zur Strafuntersuchung auch Hans Zobrist in die Pflicht genommen. Der Wattwiler Bahnhofsvorsteher, der beinahe selbst im Tunnel gestorben wäre, hätte sich mit der Handhabung der Sauerstoffapparate vertraut machen müssen. So hätte er die Gefahr für sich und seine Rettungsexpedition abwenden können.
Die wichtigste Quelle für den Text ist der «Bericht des Bezirksamtes See über die strafrechtliche Untersuchung betr. Das Eisenbahnunglück im Rickentunnel» vom 4. Oktober 1926, vorhanden im Staatsarchiv St.Gallen. Daneben wurden weitere Akten und ergänzende Expertenberichte aus dem Staatsarchiv sowie Zeitungsartikel beigezogen.
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