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Arbeitsunfähig nach Hirninfarkt: Informatiker wirft ehemaligen Ärzten des Kantonsspitals St.Gallen zögerliche Behandlung vor

Seit seiner Behandlung am Kantonsspital St.Gallen kann der Kläger nicht mehr arbeiten. Weil sein Hirndruck zu lange stieg, erlitt er einen Hirninfarkt. Zwei Ärzte mussten sich deswegen vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten.
Davide De Martis
Die erste Operation verlief ohne Erfolg, was danach folgte, veränderte das Leben des Klägers.
Seit seiner Behandlung im Kantonsspital St.Gallen (KSSG) ist der Kläger arbeitsunfähig. Früher arbeitete er im Informatikbereich in einer Management-Position. Heute ist er dazu nicht mehr in der Lage.

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