Geschwindigkeitskontrollen der Kantonspolizei St. Gallen
17 Schnellfahrer angehalten
17 Verkehrsteilnehmende werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Fünf Männer mussten den Führerausweis auf der Stelle abgeben. Einem weiteren Mann wurde die Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt. (kpsg)
Oberriet, Staatsstrasse (erlaubt 50 km/h)
20-jährige Autofahrerin mit 76 km/h gemessen
22-jähriger Autofahrer mit 71 km/h gemessen
29-jähriger Autofahrer mit 69 km/h gemessen
Weite, Hauptstrasse (erlaubt 80 km/h)
49-jähriger Autofahrer mit 106 km/h gemessen
64-jähriger Motorradfahrer mit 120 km/h gemessen – Führerausweis abgenommen
36-jähriger Autofahrer mit 126 km/h gemessen – Führerausweis abgenommen
44-jähriger Autofahrer mit 126 km/h gemessen – Auto konnte nicht unmittelbar angehalten werden, weshalb die Führerausweisabnahme später erfolgt
St.Gallen, Schorentunnel (erlaubt 60 km/h)
23-jähriger Autofahrer mit 102 km/h gemessen – Führerausweis abgenommen
27-jähriger Autofahrer mit 96 km/h gemessen – Führerausweis abgenommen
Staad, Rietlistrasse (erlaubt 80 km/h)
33-jähriger Autofahrer mit 105 km/h gemessen
21-jähriger Motorradfahrer mit 141 km/h gemessen – Führerausweis abgenommen
Gossau, Autobahn A1 (erlaubt 120 km/h)
29-jähriger Autofahrer mit 168 km/h gemessen – Deutscher Führerausweis für die Schweiz aberkannt
Gams, Wildhauserstrasse (erlaubt 50 km/h)
21-jähriger Autofahrer mit 71 km/h gemessen
53-jähriger Motorradfahrer mit 77 km/h gemessen
54-jähriger Autofahrer mit 69 km/h gemessen
Oberbüren, Niederbürerstrasse (erlaubt 80 km/h)
21-jähriger Autofahrer mit 105 km/h gemessen
Haag, Buchserstrasse (erlaubt 50 km/h)
72-jähriger Autofahrer mit 70 km/h gemessen
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.