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Gesundheitliche Spätfolgen – weshalb eine Verkürzung der Verjährungsfristen problematisch ist

Achim Vogt Landtagsabgeordneter der DpL
In der Landtagssitzung vom Dezember 2025 wurde beschlossen, die allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungs­fristen von 30 auf zehn Jahre zu kürzen.

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