Wie kann ich Forderungen in Liechtenstein geltend machen?
Vorab klären:
Zunächst wäre es sinnvoll, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, dies, um Zeit und Kosten zu sparen. Eine einfache Zahlungserinnerung oder Mahnung samt kurzer Fristsetzung reicht oft aus. Bleibt die Zahlung aus, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Wichtig: Dokumentieren Sie alle Einforderungen und Mahnungen, da diese den Zahlungsverzug belegen.
Option Zahlbefehl:
Der Gläubiger kann für voraussichtlich unbestrittene Forderungen die Erlassung eines Zahlbefehls beantragen. Der Antrag erfolgt schriftlich und muss Angaben zu Schuldner, Gläubiger, Forderungssumme und Forderungsgrund enthalten. Erhebt der Schuldner innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch, wird der Zahlbefehl rechtskräftig und vollstreckbar und hat folglich dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. So lässt sich schnell und kostengünstig ein Exekutionstitel erwirken. Bei Widerspruch verliert der Zahlbefehl seine Wirkung und das Verfahren gilt als beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in weiterer Folge ein Rechtsöffnungsgesuch beim Fürstlichen Landgericht eingebracht werden.

Option Mahnklage:
Der Antrag auf Erlassung eines Zahlbefehls kann auch direkt im Rahmen einer Klage zur Eintreibung der Forderung gestellt werden (Mahnklage). Das Fürstliche Landgericht erlässt sodann den Zahlbefehl mittels Bescheides auf die Klage, dies mit dem Hinweis, dass im Falle des Widerspruchs das weitere Verfahren über die Klage stattfinden wird. Wird sodann Widerspruch erhoben, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.
Option Ordentliche Zivilklage:
Wenn eine Forderung strittig ist oder das Mahnverfahren mittels Zahlbefehl durch Widerspruch des Schuldners beendet wird, kann der Gläubiger auch mittels Klage die Forderung begründen und beweisen und beim Fürstlichen Landgericht einbringen. Dieses leitet sodann das ordentliche Verfahren ein und beraumt eine Tagsatzung samt Ladung der Parteien an.
Fazit:
In Liechtenstein gibt es verschiedene Wege, offene Forderungen durchzusetzen. Zunächst kann sich ein aussergerichtlicher Einigungsversuch, Mahnungen oder ein klärendes Gespräch lohnen und es werden damit Zeit und Kosten gespart. Scheitert dies, sollte abhängig von Forderung und Schuldner der kostengünstigste und rechtlich effizienteste Weg gewählt werden. Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.
Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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