«Gelten die AGBs auch wenn ich sie nicht durchgelesen, oder einfach nur Okay im Internet geklickt habe?»
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind standardisierte Vertragsinhalte. Sie helfen Unternehmen, immer gleiche Abläufe zu nutzen – etwa bei vielen Kunden oder wiederkehrenden Verträgen. Rechtlich spricht man auch von «Vertragsformblättern». Ob die Klauseln in einem separaten Dokument stehen oder direkt im Vertrag eingebaut sind, macht keinen Unterschied.
Geltung nur bei Vereinbarung
AGB gelten nur, wenn sie vereinbart wurden, wobei dies mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder schlüssig erfolgen kann. Wichtig ist, dass der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, die AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen. Er muss sie aber weder tatsächlich kennen noch durchgelesen haben. Ein Klick auf «Okay» im Internet («Clickwrap») genügt, wenn die AGB klar und gut zugänglich bereitgestellt wurden.
Grenzen für Klauseln
Nicht jede Regel im Kleingedruckten hält stand.
• Überraschende Klauseln: Überraschende oder ungewöhnliche Inhalte werden nicht Vertragsbestandteil.
• Benachteiligende Klauseln: Bestimmungen, die den Kunden grob benachteiligen, sind unwirksam.
• Konsumentenschutz: Verbraucher geniessen zusätzlichen Schutz – etwa durch klare Sprache und das Transparenzgebot, das zur Unwirksamkeit unklarer oder schwer verständlicher Vertragsklauseln führt.

Auslegung bei Streit
Wurde eine Klausel nicht einzeln verhandelt, zählt die objektive Bedeutung des Wortlauts. Bei Unklarheiten gilt: Im Zweifel wird zulasten des Verwenders entschieden. Bei Verbrauchern kommt zusätzlich das Transparenzgebot zum Tragen.
AGB schaffen Vorteile für Unternehmen: einheitliche Regeln, weniger Aufwand, klare Abläufe. Für Kunden bedeutet das oft: «Alles oder nichts» – entweder Vertrag schliessen oder verzichten. Deshalb achtet die Rechtsordnung auf einen fairen Ausgleich.
AGB sind mehr als lästiges Kleingedrucktes. Sie entscheiden, welche Rechte und Pflichten gelten – und manchmal sogar, ob Klauseln wirksam sind. Wer Verträge schliesst oder AGB verwendet, sollte genau prüfen, ob alles rechtlich passt. Nur so lassen sich spätere Konflikte vermeiden.
Sind Sie Unternehmer und möchten Ihre AGB prüfen oder erstellen lassen? Oder sind Sie Konsument und haben Fragen zu den Klauseln eines Vertrages?
Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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