Künftig werden Gerichtskosten gegenseitig anerkannt und vollstreckt
Am 26. und 27. Oktober fand in Vaduz das traditionelle Treffen der deutschsprachigen Justizministerinnen und Justizminister statt. Teilgenommen haben Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aus Deutschland, Anna Sporrer, Bundesministerin für Justiz aus Österreich, Elisabeth Margue, Ministerin der Justiz aus Luxemburg, sowie Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements der Schweiz. Gemeinsam mit Gastgeber Emanuel Schädler tauschten sie sich über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Justiz aus.
Die Teilnehmenden beleuchteten zum einen die Belastbarkeit demokratischer Strukturen in Zeiten globaler Krisen - von Pandemien bis hin zu geopolitischen Spannungen. Der Schutz der Grundrechte wurde dabei als unverzichtbares Fundament des Rechtsstaats hervorgehoben. Auch die Wichtigkeit einer unabhängigen Justiz wurde betont. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass unabhängige Gerichte essenziell sind für Rechtstaatlichkeit, Freiheit und eine regelbasierte internationale Ordnung und dass jegliche Angriffe auf die Justiz - egal ob sie sich gegen nationale oder internationale Gerichte richten - entschieden zu verurteilen sind.
Des Weiteren wurde über die Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in gerichtlichen Verfahren diskutiert. Neben Effizienzgewinnen standen ethische und rechtliche Fragen im Vordergrund. Darüber hinaus erörterten die Ministerinnen und Minister die Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt. Sie betonten die Notwendigkeit, rechtliche Schutzmechanismen zu stärken und gesellschaftliche Sensibilisierung voranzutreiben.
Angesichts vielfältiger Familienformen wurde auch über eine zeitgemässe Anpassung des Familienrechts beraten. Die rechtliche Anerkennung moderner Lebensrealitäten steht dabei im Zentrum der Überlegungen.
Im Rahmen des Treffens wurde zudem eine Anpassung des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilsachen von Regierungsrat Emanuel Schädler und Bundesrat Beat Jans unterzeichnet. Künftig werden Gerichtsgebühren und Gerichtskosten gegenseitig anerkannt und vollstreckt, was sowohl für Liechtenstein als auch für die Schweiz Vorteile bringt.
Das Treffen wurde mit einem Höflichkeitsbesuch bei S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein auf Schloss Vaduz abgerundet. (ikr)
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