Abo Volkswahl steht über Parteiinteressen
Staatsgerichtshof gibt Nadine Gstöhl recht

Die parteilose stv. Landtagsabgeordnete Nadine Gstöhl hat vor dem Staatsgerichtshof recht erhalten: Die Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags im vergangenen Jahr war verfassungswidrig.
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