Abo Volkswahl steht über Parteiinteressen
Staatsgerichtshof gibt Nadine Gstöhl recht
![Liechtensteiner Landtag in Vaduz Liechtensteiner Landtag in Vaduz](/storage/image/1/8/9/4/2394981_liechtensteiner-landtag-in-vaduz_artdetailbig_1AXAz4_0kFcQH.jpg)
Die parteilose stv. Landtagsabgeordnete Nadine Gstöhl hat vor dem Staatsgerichtshof recht erhalten: Die Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags im vergangenen Jahr war verfassungswidrig.
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