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Abo Volkswahl steht über Parteiinteressen

Staatsgerichtshof gibt Nadine Gstöhl recht

Der Staatsgerichtshof hat die neue Stellvertreter-Regelung in der Geschäftsordnung des Landtages für verfassungswidrig erklärt. Demnach haben stv. Abgeordnete das Recht, aufgeboten zu werden.
David Sele
Liechtensteiner Landtag in Vaduz
Die parteilose stv. Landtagsabgeordnete Nadine Gstöhl hat vor dem Staatsgerichtshof recht erhalten: Die Abänderung der Geschäftsordnung des Landtags im vergangenen Jahr war verfassungswidrig.
Bis zum 28. Februar 2023 sah die Geschäftsordung des Landtages (Golt) vor, dass sofern ein ordentlicher Abgeordneter nicht an einer Landtagssitzung teilnehmen kann, ein Stellvertreter gemäss den Bestimmungen in der ...

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