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Administrative Erleichterung für Unternehmen

Liechtenstein unterzeichnet Abkommen zum Austausch von GloBE-Informationen

Das neue Abkommen zur globalen Mindestbesteuerung stelle eine administrative Erleichterung für liechtensteinische Unternehmensgruppen dar, so die Regierung.
ikr (Bild: Archiv)

Liechtenstein hat am 29. September 2025 die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA) unterzeichnet, wie die Regierung mitteilt.

Bereits am 1. Januar 2024 hat Liechtenstein die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt, indem eine Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR-Ergänzungssteuer) und eine liechtensteinische Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax; QDMTT) umgesetzt wurden. 136 Länder beteiligen sich an der globalen Mindestbesteuerung, die sicherstellen soll, dass alle Unternehmen mit einem Umsatz von  750 Millionen US-Dollar weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen.

Nun wurde ein weiterer Schritt unternommen:  Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist.  Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK), die in Liechtenstein seit dem 1. Januar 2017 anwendbar ist, und die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA), welche nun neu unterzeichnet wurde.

Mit der Unterzeichnung der GIR MCAA ist nun der Austausch der geforderten Informationen möglich. Dies stelle eine administrative Erleichterung für liechtensteinische Unternehmensgruppen dar, so die Regierung. Denn die Unternehmen müssen die GIR, Steuererklärung zur globalen Mindestbesteuerung, nur noch in Liechtenstein und nicht mehr zusätzlich noch in anderen Staaten einreichen. Die liechtensteinischen Behörden werden auf Grundlage des Abkommens mit den anderen Staaten automatisch austauschen. «Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden», heisst es in der Mitteilung. Es sei geplant, dass das GIR MCAA per 1. Januar 2026 in Kraft tritt. (ikr/red)

 
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