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AIA-Abkommen mit den EU-Staaten

Internationale Standards zum automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten erneuert

Im AIA-Abkommen regeln die EU und Liechtenstein den Informationsaustausch bezüglich von Finanzkonten. Gestern unterzeichnete Botschafter Schafhauser das erneuerte AIA-Abkommen mit der EU.
Änderungsprotokoll unterzeichnet
Pascal Schafhauser, Botschafter bei Liechtensteins Mission bei der Europäischen Union, unterzeichnete am 13. Oktober 2025 das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU. (Bild: Fürstentum Liechtenstein)

Im Rahmen seiner internationalen Kooperation im Steuerbereich hat Liechtenstein 2016 den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard; CRS) der OECD eingeführt. Seither haben sich die Finanzmärkte sowie die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stetig weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Digitalisierung der Finanzmärkte hat die zuständige OECD-Arbeitsgruppe im Auftrag der G20 den CRS überarbeitet (Addendum CRS), berichtet die Regierung. Der erforderliche Nachvollzug des Addendum CRS erforderte eine entsprechende Anpassung des AIA-Abkommens Liechtenstein-EU, die mit der EU-Kommission verhandelt wurde.

Am Montag unterzeichnete Pascal Schafhauser, Botschafter bei Liechtensteins Mission bei der Europäischen Union,  das Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU, so die Regierung. «Das paraphierte Änderungsprotokoll zum AIA-Abkommen Liechtenstein-EU anerkennt explizit die konstruktive, transparente und offene Kooperation zwischen den Vertragspartnern sowie Liechtensteins Verlässlichkeit und hohe Umsetzungsrate betreffend EU-Rechtsakte», heisst es in der Medienmitteilung.

Ebenfalls positiv anerkannt werde der geschaffene rechtliche Rahmen in Bezug auf Transparenz und den Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein und die EU-Mitgliedstaaten sind langjährige und zuverlässige Partner im Bereich der Steuerkooperation einschliesslich des steuerlichen Informationsaustausches. In diesem Zusammenhang wird im Änderungsprotokoll anerkannt, dass Liechtenstein korrespondierende Massnahmen zu denjenigen Vorgaben innerhalb der EU umgesetzt hat - insbesondere im Bereich des automatischen Informationsaustauschs von Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard.

«Die effektive Umsetzung der internationalen Standards im Bereich der Steuerkooperation ist ein zentraler Pfeiler der Finanzplatzstrategie Liechtensteins», so die Regierung. Entscheidend sei dabei nicht nur die inhaltliche Umsetzung, sondern auch deren Zeitpunkt. Denn nur durch ein hohes Mass an Konformität mit internationalen Standards könne die Rechtssicherheit für Kundinnen und Kunden sowie Finanzplatzakteurinnen und Akteure gewährleistet werden.

Das Änderungsprotokoll soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. (ikr)

 
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