Bei Kleinkindern kann man biometrisches Gesichtsbild ab sofort zu Hause machen
Das Gesichtsbild des Kindes kann somit neu im vertrauten Umfeld zu Hause aufgenommen und über ein Online-Formular ans Ausländer- und Passamt (APA) übermittelt werden. Darüber informierte die Regierung heute per Medienmitteilung, nachdem sie das Vorhaben im April ankündigte. Damals hiess es, dass diese Variante per Anfang Juli eingeführt wird. Nun ist es schon einen Monat vorher so weit.
Die direkte Vor-Ort-Erfassung biometrischer Gesichtsbilder für Reisepässe, Identitätskarten und biometrische Aufenthaltsausweise ist seit Juni 2024 im Einsatz und kann auch für Kleinkinder weiterhin genutzt werden. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die Anforderungen der Gesichtserfassung - insbesondere das ruhige und fokussierte Blicken in die Kameralinse - für Kinder unter zwei Jahren oft schwer umsetzbar sind. Dies führt häufig zu wiederholten Versuchen oder gar zum Abbruch des Erfassungsvorgangs.
Mit dem neuen Online-Verfahren erhalten Eltern nun eine Alternative, betont die Regierung. Nach erfolgreicher Übermittlung wird das Foto durch das APA geprüft. Entspricht das Bild den erforderlichen Qualitätskriterien, werden die gesetzlichen Vertreter zur persönlichen Vorsprache am Schalter eingeladen, um den Beantragungsprozess abzuschliessen.
Die rechtliche Grundlage für diesen alternativen Beantragungsweg wurde durch entsprechende Anpassungen der Heimatschriftenverordnung (HSchV) und der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) geschaffen, welche die Regierung am 1. April 2025 verabschiedet hat. (red)
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