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Vorprüfung durch Regierung

Parteienförderung-Initiative ist verfassungskonform

Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Schluss, dass die in der Initiative vorgeschlagene Anpassung sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist.

Die Regierung hat die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Manfred Kaufmann, Patrick Risch, Daniel Oehry und Thomas Rehak vom 3. August zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Schluss, dass die in der Initiative vorgeschlagene Anpassung von Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. In legistischer Hinsicht waren kleinere Korrekturen vorzunehmen. Des Weiteren empfiehlt die Regierung, die Initiative dazu zu nutzen, um eine Präzisierung von Art. 1 Bst. a und Art. 3 Abs. 3 des genannten Gesetzes vorzunehmen.

Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. (ikr)

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