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Künftig soll es mehr Gründe geben, jemanden zu enterben

Mit der Reform des Erbrechtes will die Regierung die Gründe für eine Enterbung ausweiten, aber auch dem Zeitgeist anpassen.
Justizministerin Graziella Marok-Wachter.
Was nach dem eigenen Tod mit einem allfälligen Vermögen geschehen soll, kann man nur zum Teil selbst entscheiden. Den nächsten Angehörigen, namentlich Ehegatten und Kindern, steht ein sogenannter Pflichtanteil zu.

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