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Mit 19 Stimmen beschlossen

Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle FIU und des Strassenverkehrsgesetzes

Im Mai hat der Landtag die Vorlage der Regierung zur Abänderung des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU-Gesetz FIUG) und des Strassverkehrsgesetzes in erster Lesung beraten.
(Bild: Daniel Schwendener)

Diese wurde von den Abgeordneten im Grundsatz begrüsst und ein Eintreten mit 19 Stimmen beschlossen.

In ihrer Sitzung vom Dienstag, 8. Juli 2025, hat die Regierung nun die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Diese betrafen im Wesentlichen die Öffentlich-privaten Partnerschaften (Public Private Partnerships; PPP) und den Rückmeldemechanismus der SFIU.

Mit der gegenständlichen Vorlage soll in erster Linie eine gesetzliche Klarstellung zur risikobasierten Arbeitsweise der SFIU statuiert werden, die im Einklang mit den internationalen Vorgaben steht. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeitsbestimmungen zwischen der SFIU und den Sorgfaltspflichtigen im Rahmen von Public Private Partnerships geregelt werden, um die bereits bestehende Kooperation konstant weiter auszubauen. Zudem wird eine solide Basis geschaffen, auf der die SFIU den Sorgfaltspflichtigen ein Feedback zu erstatteten Verdachtsmitteilungen geben kann. Dies verbessert einerseits die Qualität eingehender Verdachtsmitteilungen und andererseits das Mitteilungsverhalten weiter (Rückmeldemechanismus).

Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im September 2025 in zweiter Lesung behandelt. Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.bua.llv.li bezogen werden. (ikr)

 
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