Mittlere Krankenpflegeversicherung steigt um 5.1 Prozent
Bei allen drei Kassen steigt die Standardprämie für Erwachsene mit gesetzlicher (minimaler) Kostenbeteiligung und Unfalldeckung in unterschiedlichem Ausmass, und zwar zwischen 1.2 Prozent und 8 Prozent. Im Durchschnitt beträgt die Standardprämie im Jahr 2026 427.13 Franken (2025 401.68 Franken) pro Monat. Sie liegt damit um rund 25.45 Franken pro Monat über der Durchschnittsprämie des laufenden Jahres. Die Versicherten haben die Wahl zwischen verschiedenen, freiwillig höheren Kostenbeteiligungsmodellen, bei denen sich die monatliche Prämienbelastung im Gegenzug reduziert. Die mittlere Prämie für erwachsene Versicherte beläuft sich im Jahr 2026 auf 385.70 Franken. Diese Kennzahl berücksichtigt auch alle freiwillig gewählten höheren Kostenbeteiligungsmodelle mit und ohne Unfalldeckung und ist daher entsprechend tiefer.
Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Website des Amts für Gesundheit http://www.ag.llv.li abrufbar.
Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2026 auf 180.50 Franken pro Monat (2025 173.50 Franken) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit 90.25 Franken (2025 86.75 Franken). Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz
Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2026 um 175 Franken pro Monat oder 2 100 Franken pro Jahr unterhalb jener der Schweiz. Die jährlichen OKP-Bruttoleistungen pro Person (Angaben für 2024) liegen in Liechtenstein hingegen mit 4 958 Franken um gut 850 Franken oder um 21.2 Prozent beziehungsweise 20.8 Prozent über den Vergleichswerten der angrenzenden Kantone St. Gallen (4 091 Franken) und Graubünden (4 105 Franken) beziehungsweise um 5 Prozent über dem Gesamtschweizer Durchschnitt (4 720 Franken).
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die tiefere Prämienbelastung in Liechtenstein nicht auf geringere Leistungskosten zurückzuführen ist, sondern auf Unterschiede in der Systemfinanzierung. Während in der Schweiz keine generelle Subventionierung der Krankenkassenprämien durch staatliche Beiträge erfolgt, sieht das liechtensteinische Modell gezielte Entlastungen vor: In Liechtenstein sind Kinder vollständig von der Prämienpflicht befreit. Für Kinder und Jugendliche entfällt zudem die Kostenbeteiligung, was Familien finanziell entlastet. Der Staat übernimmt Beiträge für Hochkostenfälle in der Krankenpflegeversicherung. Zusätzlich leisten Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung der Krankenkassenprämien, was im schweizerischen System nicht vorgesehen ist.
Eine gedachte «Modellfamilie», bestehend aus zwei arbeitstätigen Erwachsenen mit einem Arbeitspensum von 150 Prozent und zwei Kindern unter 16 Jahren bezahlt in Liechtenstein aufgrund der tieferen Prämien und unter Berücksichtigung des eineinhalbfachen Arbeitgeberbeitrages deutlich weniger als die Hälfte an Krankenkassenprämien einer vergleichbaren Familie in der Schweiz.
Auch Personen im Rentenalter sind in Liechtenstein begünstigt. Sie müssen im Rahmen der Kostenbeteiligung keinen festen Betrag leisten und zahlen ausserdem nur 10 Prozent anstatt 20 Prozent Selbstbehalt an die Kosten der Grundversicherung. Die Kosten für diese zusätzliche Vergünstigung (rund 2.9 Millionen Franken) trägt der Staat.
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Prämienentwicklung
Die mittlere Prämie ist in den Jahren 2017 bis 2022 mehrmals gesunken beziehungsweise nur geringfügig angestiegen. Aufgrund anhaltender Kostensteigerung sind nach den Erhöhungen in den Jahren 2023 bis 2025 auch für 2026 erneut Prämienanpassungen erforderlich. Der Landtag hat im Juni dieses Jahres beschlossen, den Staatsbeitrag für erwachsene Versicherte im Rahmen der OKP erneut auf 38 Millionen Franken festzulegen. Der Staatsbeitrag ist somit im Hinblick auf die Prämienentwicklung neutral.
Die stetig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen bleiben die zentrale Ursache für den Prämienanstieg. Das Ministerium führt seit Amtsantritt Gespräche mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen, um mögliche Kostenbremsen ausfindig zu machen, ohne die hohe Qualität in der Grundversorgung zu gefährden. «Wir können alle unseren Beitrag zur Kostenbremse leisten, doch wir müssen uns auch bewusst sein, dass Qualität ihren Preis hat.»
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Krankenkassenprämien
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