­
­
­
­
Abo Waffenentzug für drei Jahre

Kind geohrfeigt: Jäger musste seine Waffe abgeben

Zwar konnte die Körperverletzung diversionell erledigt werden. Aber der Jagdaufseher muss für drei Jahre auf seine Waffe verzichten.
Daniela Fritz
Hunters Day stock photo
Der Jagdaufseher muss für drei Jahre auf seine Waffe verzichten. Er findet das nicht verhältnismässig.
Ein Jagdaufseher hat einem Kind eine Ohrfeige verpasst, sodass dieses laut Staatsanwaltschaft über dem rechten Wangenknochen eine Schwellung und Rötung erlitt.

Jetzt weiterlesen?

Erklärvideo: Wie funktioniert die Registrierung? Welche Abos gibt es?

CHF 12.90 pro Monat oder wählen Sie aus unseren Abonnements.

  • Unbeschränkter Zugriff auf kostenpflichtige vaterland.li und wirtschaftregional.li Artikel

Abonnement abschliessen

Anmelden oder registrieren

oder

­
­