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Abo Urteil ist rechtskräftig

Busschütze wird nun doch wegen versuchten Mordes eingewiesen

Der 55-Jährige, der im Januar Schüsse auf einen Linienbus und einen Personenwagen abfeuerte, wird im zweiten Rechtsgang wegen des Verbrechen des versuchten Mordes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll zu einem späteren Zeitpunkt nach Polen überführt werden.
Julia Kaufmann
Drei Stahlkugeln aus der Gasdruckpistole trafen den Linienbus: Eine schlug nur wenige Zentimeter über dem Kopf des Chauffeurs ein. Die zwei weiteren beschädigten eine Seiten- und die Heckscheibe.
Am 21. Januar gab ein 55-jähriger Pole drei Schüsse auf einen Linienbus in Gamprin mit einer Gasdruckpistole ab. Die erste Stahlkugel schlug nur rund 14 Zentimeter oberhalb des Busfahrers in der B-Säule ein.

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