Abo Urteil ist rechtskräftig
Busschütze wird nun doch wegen versuchten Mordes eingewiesen

Drei Stahlkugeln aus der Gasdruckpistole trafen den Linienbus: Eine schlug nur wenige Zentimeter über dem Kopf des Chauffeurs ein. Die zwei weiteren beschädigten eine Seiten- und die Heckscheibe.
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