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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Abänderung der Regelung des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeldes

Das Mutterschaftsgeld von 20 Wochen wird künftig aus der FAK ausbezahlt. Als neue Errungenschaften gibt es ein Vaterschaftsgeld für eine Dauer von zwei Wochen. Zudem gibt es neu ein Elterngeld.
(Bild: Nils Vollmar)

Zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in Liechtenstein per 1. Januar 2026 die bezahlte Eltern- und Vaterschaftszeit eingeführt und die Mutterschaftszeit neu geregelt. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt die Auszahlungen über die Familienausgleichskasse (FAK) vorgenommen. Neben der Abänderung mehrerer Gesetze erfordert die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Elternzeit-Richtlinie) auch Anpassungen auf Verordnungsebene. Im Zuge dessen hat die Regierung die Familienzulagenverordnung (FZV) überarbeitet und in die neue Familienzulagen- und Erwerbersatzverordnung (FZEV) überführt. In ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, hat sie diese verabschiedet und ebenfalls eine damit verbundene Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beschlossen.

Das Mutterschaftsgeld von 20 Wochen wird künftig aus der FAK ausbezahlt. Als neue Errungenschaften gibt es ein Vaterschaftsgeld für eine Dauer von zwei Wochen. Zudem gibt es neu ein Elterngeld für berufstätige Mütter und Väter für die Dauer von je zwei Monaten, das in den ersten drei Lebensjahren des Kindes bezogen werden kann. Dies ist für junge Eltern ein grosser Schritt zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Alle Informationen zur Ausgestaltung der Elternzeit sind in Kürze auch auf der Internetseite der AHV-IV-FAK-Anstalten unter http://www.ahv.li abrufbar. Ansprüche auf sämtliche Leistungen sind per Formular direkt bei der FAK anzumelden. (ikr)

 

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