Neue Konzession für die SRG

Der Bundesrat wolle das Leistungsprofil der SRG schärfen und deren Service-public-Charakter deutlicher umreissen, schreibt das Departement Uvek von Medienministerin Doris Leuthard in einer Mitteilung.
Mittelfristig soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz durch das Bundesgesetz über elektronische Medien ersetzt werden. Die Konzession hat laut dem Uvek deshalb "Übergangscharakter". Sie bringt denn auch keine grundlegenden Änderungen.
Qualität sicherstellen
Mit der neuen Konzession soll sich die SRG aber stärker von den Privaten unterscheiden. Sie muss für alle redaktionellen Bereiche inhaltliche und formale Qualitätsstandards vorgeben und Prozesse für deren Überprüfung sicherstellen.
Mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen muss die SRG für Information einsetzen. Das tut sie bereits heute. Neu handelt es sich aber um eine Vorgabe. Die Konzession sichere die heutigen Informations- und Kulturleistungen, schreibt der Bundesrat.
Angebote für Junge
Dem Austausch unter den Sprachregionen muss die SRG mehr Gewicht einräumen. So wird präzisiert, dass sich der sprachregionale Austausch in der tagesaktuellen Berichterstattung niederschlagen soll. Weiter wird die SRG dazu verpflichtet, Angebote bereitzustellen, welche die Beteiligung der jungen Menschen am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen kulturellen und sozialen Leben fördern.
Neben den Radio- und Fernsehprogrammen sind in der neuen Konzession auch Online-Beiträge ausdrücklich als Teil des publizistischen Angebots erwähnt. Die Einschränkungen beim Online-Angebot - etwa das Verbot der Online-Werbung - bleiben jedoch unverändert bestehen.
Zusammenarbeit mit Privaten
Neu wird die SRG verpflichtet, mit privaten schweizerischen Medienunternehmen zusammenzuarbeiten. Sie soll ihnen Kurzversionen von tagesaktuellen audiovisuellen Inhalten zur Verfügung stellen. Dabei muss sie transparente und gleichberechtigte Nutzungsbedingungen gewährleisten. Die verursachten Kosten kann sie in Rechnung stellen.
In der Unterhaltung und im Sport soll die SRG Kooperationen mit schweizerischen Veranstaltern anstreben, um diesen ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Die Konzession schreibt der SRG auch vor, einen dauerhaften Dialog mit der Öffentlichkeit zu pflegen und regelmässig ihre Angebots- und Unternehmensstrategie zur Diskussion zu stellen.
Weniger Radio-Pflichtprogramme
Anders als in der alten Konzession werden nur die ersten drei sprachregionalen Radioprogramme sowie das rätoromanische Programm als Pflichtprogramme in der Konzession verankert. Die SRG kann damit frei entscheiden, ob sie andere Programme noch anbietet oder nicht. Es handelt sich um die Spartenprogramme Musikwelle, Option musique, SRF4 News, Swiss Pop, Swiss Jazz, Swiss Classic und Virus.
Die SRG könnte auf einzelne Angebote verzichten, diese zusammenlegen sowie ganz oder teilweise im Internet anbieten, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Konzession. Sie erhalte damit mehr unternehmerischen Spielraum. Die neue Konzession gibt der SRG auch die Möglichkeit, das zweite Fernsehprogramm in der italienischsprachigen Schweiz (RSI La 2) durch ein multimediales Angebot zu ersetzen.
Marschhalt gefordert
In der Vernehmlassung war das Vorgehen des Bundesrates auf Kritik gestossen. Die nationalrätliche Fernmeldekommission forderte einen Marschhalt. Die Konzession nehme Änderungen vorweg, die im Rahmen des geplanten Gesetzes über elektronische Medien im Parlament diskutiert werden müssten, lautete der Tenor bei FDP, SVP und BDP.
Die drei Parteien forderten eine befristete Verlängerung der geltenden Konzession. Inhaltliche Änderungen sollten erst dann vorgenommen werden, wenn der künftige Auftrag der SRG geklärt sei.
Einverstanden zeigten sich die CVP, die SP und die Grünliberalen. Die CVP hielt indes fest, die Kritik an der "übermächtigen Marktstellung" der SRG sei ernst zu nehmen. Diese müsse verpflichtet werden, effizienter, kostenbewusster und ressourcenschonender zu produzieren. (sda)
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